Hallo Guido,
: In der ISO 9001:2000 steht zwar unter 5.5.2, daß die oberste Leitung ein Leitungsmitglied benennen muß, aber hier stellt sich mir doch die Frage, warum sich die Geschäftsführung selber benennen soll.
#Meiner Erfahrung nach: Die Jungs/Mädels merken sonst nicht, wofür sie den Hut aufhaben....

: Eine andere Frage ist die, ob ich überhaupt noch einen QMB benötige, in der Norm habe ich dergleichen jedenfalls nicht finden können.
#Einen fürs Grobe...
: Meine Interpretation ist folgende:
: Die Geschäftsführung ist verpflichtet eines ihrer Mitglieder zum beauftragten der obersten Leitung zu benennen. Dieser BOL überträgt dann die Umsetzung bzgl. der Qualitätsmanagementsysteme an den QMB, wobei die Verantwortung beim BOL und damit in der Geschäftsführung liegt.
#Genauso habe ich das auch interpretiert. Einer hat den Hut auf, der andere macht die Arbeit. In der Praxis passiert dann leider oft das, was Vivian beschrieben hat.
: Liege ich mit dieser Interpretation richtig, oder gestattet es die Norm auch jemanden zum BOL zu benennen, der nicht in der Geschäftsführung sitzt (Im Klartext: BOL=QMB)?
#M.E. die Norm sicher nicht, aber die Auditoren, die schon. Bei uns ist BOL=QMB. Das ganze als Stabsabteilung ohne Weisungsbefugnis und kein Auditor hat gemeckert.
Frag doch mal die 9001er-Arbeitsgruppe, wie das letztendlich gemeint war. Aber vergiss nicht zu fragen, ob die auch wissen, wie die Praxis damit umgeht. Auf deren Homepage ist so ein Fragebogen für sowas.
Viele Grüße
Auditeuse