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Andreas_
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Hallo,
ich bin in Unternehmen der Agrarbranche als Berater tätig. Jetzt überlegen wir, ob ich den externen QMB übernehmen soll. Was passiert, wenn in einer Tüte Kartoffeln, die von uns verpackt wurde, ein Stück Metall ist und der Kunde von Aldi verletzt sich. Weiß jemand wie es mit der Haftung als QMB aussieht? Gibt es entsprechende Versicherungen?
Beste Grüße
Andreas
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WolfgangHorn_
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Hallo, Andreas,
Ihre Frage ist nicht auf QMB beschränkt, sondern betrifft alle Dienstleister.
Sogar jeden, der etwas tut oder unterläßt. Also jeden.
In Unternehmen gilt:
_Fehler der Mitarbeiter sind Fehler des Chefs - jedenfalls nach außen und nach oben... Fehler des Chefs sind Fehler des Chefs - und zwar ohne Ausnahme.
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FlorianPadrutt_
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Hallo Wolfgang
auch noch am letzten Jahrestag voll am Ball. Ich denke Deine Ausführungen zur Verantwortung eines Beraters, v.a. aus Sicht des Gesetztes sind richtig.
Ich bin nicht einverstanden mit der Aussage von Malik. Jeder Chef bewegt sich in einem System, dass nicht von ihm alleine gestaltet worden ist.
Beipiel: Herr "Besitz" ist Eigentümer der Firma und hat diese die letzten 20 Jahre aufgebaut. Er hat einen strengen Führungsstil gepflegt - Gehorchen kam vor Denken. Ist jetzt der Meister für alle Fertigungsprobleme verantwortlich? Aus Malik's Sicht schon! Einfach jemandem die Verantwortung zuschieben, der nicht in der Lage ist "am" System zu arbeiten, ist Nötigung und hat mit Führung wenig zu tun.
Ich weiss, Du siehst es auch differenzierter als Malik. Seine Aussage bringt keine Fimra weiter, sondern erhöht nur den Druck auf den Chefs. Es wiegelt auch die oberste Führung in Sicherheit. Der Meister ist ja dafür verantwortlich, also können wir dies im Moment vergessen!
Für mich heist Verantwortung übernehmen nicht, einen Schuldigen zu haben, sondern jemanden der sich um seinen Berich und die Firma mit bestem Wissen und Gewissen kümmert.Die Vorstellung, dass ich Probleme löse indem ich Verantwortliche bestimme, kann ich nicht teilen.
Du wirst mir jetzt erklären, dass ein Chef nur dann Verantwortung übernehmen kann, wenn er auch entsprechend gestalten darf. Dies ist leider nicht die Praxis in den meisten Firmen!
Ich möchte Dir noch einmal für die vielen wertvollen Inputs danken, die ich durch Dich in diesem Forum erfahren durfte.
Einen guten Rutsch und viel Erfolg im nächsten Jahr,
wünscht Dir
Florian
qm-online.ch
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WolfgangHorn_
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Hallo, Andreas,
Ihre Frage ist nicht auf QMB beschränkt, sondern betrifft alle Dienstleister.
Sogar jeden, der etwas tut oder unterläßt. Also jeden.
In Unternehmen gilt:
_Fehler der Mitarbeiter sind Fehler des Chefs - jedenfalls nach außen und nach oben... Fehler des Chefs sind Fehler des Chefs - und zwar ohne Ausnahme." (Prof. Fredmund Malik, St. Gallen)
(Leider verstoßen viele Führungskräfte dagegen. Sie bestrafen sich selbst mit Minderergebnissen, und der Anteilseigner, der sie duldet, kann seinen Verlusten zusehen.
Die Erfinder mancher Managementmoden haben diese Unverantwortlichkeit zur Methode gemacht.)
Als Berater beraten Sie einen Chef.
Sofern Sie im Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag nicht besondere Pflichten übernommen haben, für deren Einhaltung Sie gerade stehen müssen, gilt nach unserem Rechtssystem auch für Sie: Jeder kann nur für die Folgen seines Tuns oder Unterlassens haftbar gemacht werden.
(Details erfragen Sie bitte bei Ihrem Rechtsanwalt.)
Für den "Kampfstern in der Packung Kartoffelchips"  ist also derjenige haftbar, der den Kampfstern da hat hineinfallen lassen. Oder der das Hineingeraten hätte verhindern müssen und diese seine Pflicht verletzt hat.
Beispielsweise, wenn Sie als Unternehmer oder Selbständiger die regelmäßige Überprüfung der Automaten auf Betriebssicherheit in Ihren Dienstleistungsvertrag aufnehmen - und Sie diese Überprüfung versäumt haben.
Andreas, als Berater sind Sie verantwortlich, daß Ihre Beratungsleistungen korrekt sind und dem Stand der Technik entsprechen.
Sollte absehbar, daß sich aus dem Unfall mit dem Kampfstern in der Packung Kartoffelchips herauslesen ließe, Ihr ungenügender oder veralteter Kenntnisstand sei die Ursache gewesen, dann befinden wir uns im Graubereich. Dann fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt.
Andreas, als Berater können Sie keine Führungskraft ersetzen und ihr auch keine Verantwortung abnehmen. Auch wenn die das gerne möchte - die Führungskraft ist verantwortlich für das, was in ihrem Bereich passiert.
Ciao
Wolfgang Horn
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Andreas_
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Hallo,
ich bin in Unternehmen der Agrarbranche als Berater tätig. Jetzt überlegen wir, ob ich den externen QMB übernehmen soll. Was passiert, wenn in einer Tüte Kartoffeln, die von uns verpackt wurde, ein Stück Metall ist und der Kunde von Aldi verletzt sich. Weiß jemand wie es mit der Haftung als QMB aussieht? Gibt es entsprechende Versicherungen?
Beste Grüße
Andreas
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WolfgangHorn_
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Hi, Florian,
: auch noch am letzten Jahrestag voll am Ball...
Von wegen. Vor Schüttelfrost kann ich dertzeit nicht richtig schlafen, und dann bibbere und schwitze ich lieber vor dem Rechner, als die Zimmerdecke anzustarren und mich hin- und her zu wälzen.
: Ich bin nicht einverstanden mit der Aussage von Malik. Jeder Chef bewegt sich in einem System, dass nicht von ihm alleine gestaltet worden ist.
Jede Führungskraft ist zuerst einmal selbst Mitarbeiter - mit Ausnahme des geschäftsführenden Gesellschafters, des Unternehmers, der sein eigenes Vermögen eingesetzt hat.
: Beispiel: Herr "Besitz" ist Eigentümer der Firma und hat diese die letzten 20 Jahre aufgebaut. Er hat einen strengen Führungsstil gepflegt - Gehorchen kam vor Denken.
Wie eben der Herr Besitz hier.
Wer immer für ihn arbeitet, der hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben mit Pflichten. Und Gegenpflichten wie beispielsweise "Gehalt".
Herr Besitz ist letztlich verantwortlich für die Folgen des Kampfsterns in den Kartoffelchips.
(Hallo Leute, ich befürchte, meine Idee, mir das Metall im Nahrungsmittel als Kampfstern vorzustellen, hat mich selbst vorsichtig gemacht im Umgang mit Nahrungsmitteln. Der Kampfstern ist nicht so ohne weiteres nicht aus dem Hinterkopf zu verbannen. 'Tschuldigung.)
Klugerweise wird Herr Besitz eine Haftpflichtversicherung für seine Firma abgeschlossen haben.
: hier der Ist jetzt der Meister für alle Fertigungsprobleme verantwortlich? Aus Malik's Sicht schon!
Und - Malik hat Recht. Wenn Herr Besitz seine Chipmaschinen zu 120\% auslasten will und daher jegliche Prüfung und Wartung verbietet, dann hat der Meister aus seinem Arbeitsvertrag die Pflicht, Herrn Besitz zu informieren über die Folgen und Risiken, die er damit eingeht. Dazu genügt DIN A5 quer, zur eigenen Entlastung auch in den eigenen Akten abgeheftet.
Mag sein, daß Herr Besitz sagt "trotzdem! Angsthase, brummel brummel...". Dann muß Herr Meister gehorchen (sofern er damit nicht gegen Gesetze verstößt), er hat sich mit der Meldung aber selbst vor dem Schwarzen Peter geschützt.
; Einfach jemandem die Verantwortung zuschieben, der nicht in der Lage ist "am" System zu arbeiten, ist Nötigung und hat mit Führung wenig zu tun.
So, nun nehmen wir Herrn Meister. Der aus Angst vor "Brummel, brummel" den rechten Arm mit 10 Grad Erhöhung ausstreckt, die Hacken zusammenschlägt und ruft: "Heil Besitz, ich bin ein Profi, ich gehorche, 120\% Auslastung, jawoll! Sofort! Keine Inspektionen mehr! Wird schon gut gehen..."
Dann bringt ihn der Staatsanwalt Herrn Meister und Herrn Besitz zu Recht in den Knast für den gemeinsam druchgeführten Totschlag am Chipesser.
Florian, wer das Recht auf Weisungen reklamiert und ausübt, der ist auch für die Folgen daraus verantwortlich.
Ich nenne das "AKV: Heilige Dreieinigkeit von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung". Sie kann nicht aufgebrochen werden.
Wer die Verantwortung delegiert für die Erledigung einer Aufgabe, der kann selber nur gemäß seinen arbeitsvertraglichen Pflichten handeln, wenn er dafür sorgt, daß dieser Mitarbeiter auch die notwendigen Fähigkeiten hat und das notwendige Werkzeug.
Wenn Herr Besitz das nicht macht, vernichtet er sein eigenes Kapital und geht zu Recht pleite. Dann werden seine Arbeitnehmeer arbeitslos. und das ebenso zu Recht, wer ein Boot besteigt, sollte vorher prüfen, ob wieviel Löcher die Borwand hat und wie tüchtig der Kapitän ist.
: ...Malik. Seine Aussage bringt keine Fimra weiter, sondern erhöht nur den Druck auf den Chefs. Es wiegelt auch die oberste Führung in Sicherheit.
Nein, dieser Druck besteht von Anfang an. Wer eine Aufgabe delegiert, muß das richtig tun, sonst vernichtet er Kapital und wandert vielleicht sogar in den Knast.
: Der Meister ist ja dafür verantwortlich, also können wir dies im Moment vergessen!
Der Meister hat zu melden, in welchen Zeitabständen die Maschinen überprüft werden müssen. Herr Besitz hat die Verantwortung nach wie vor.
: Für mich heist Verantwortung übernehmen nicht, einen Schuldigen zu haben, sondern jemanden der sich um seinen Berich und die Firma mit bestem Wissen und Gewissen kümmert. Die Vorstellung, dass ich Probleme löse indem ich Verantwortliche bestimme, kann ich nicht teilen.
So ist das.
Florian, dies und AKV sind banal. So schrecklich banal, daß so mancher, der auf Wolke 17 der neuesten Managementmode schwebt, sie vielleicht naserümpfend übersieht. Aber damit liegt er grottenfalsch - die Balance auf zwei Beinen zu halten ist auch banal, (naja, hätte ich beim Leeren des Sekts im Kühlschrank geleert wie geplant, wäre Balance vielleicht etwas weniger banal..).
Würden manche Führungskräfte ihre Arme und Beine so bewegen, wie sie banale Management-Wahrheiten ignorieren, sie wären als Spastiker schon am Horizont zu erkennen.
Florian, die Managementmodewellen sind das vielleicht größte Qualitätsproblem. Weil die hochgestochenen Managementsysteme die Führungskräfte verwirren.
: Einen guten Rutsch und viel Erfolg im nächsten Jahr,
Toi, toi, toi, möge die Wirtschaft sich besser erholen, als zu befürchten ist.
Ciao
Wolfgang
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