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TOPIC: Externer QMB -Haftpflicht

Re: Externer QMB -Haftpflicht 21 years 4 months ago #6081

  • Vivian_
  • Vivian_'s Avatar
Hallo Andreas,
die Frage ist rechtlich schwierig. Die entscheidenste Frage ist, wer führt wie die Prüfungen der Tüten bzw. der abzufüllenden Kartoffeln durch.
Hier eine Daumenregel:
Wird die Prüfung durch einen Arbeitnehmer des Agrarbetriebes vorgenommen, haftet der Arbeitgeber grundsätzlich für seinen Verrichtungsgehilfen. D. h. der AG muss zuerst Schadenersatz leisten. Der Arbeitgeber muss seine Ansprüche anschließend mit seinem Arbeitnehmer zivilrechtlich klären. Der AN haftet in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit. Wird der Prüfumfang vom Gericht als nicht ausreichend erkannt und es handelt sich dabei um eine Anweisung des Arbeitgebers, haftet der AG voll.
Wird die Prüfung durch einen externen QMB durchgeführt, sollten dringenst ganz klare und eindeutige vertragliche Regelungen vereinbart werden. Frage auf jeden Fall deinen Rechtsanwalt. Dieser sollte auf Produkthaftungsfragen spezialisiert sein. Auskunft gibt die zuständige Anwaltskammer.
Über die Haftung von Beratern wird noch heftig diskutiert. Das Unsicherheitspotential ist auch in der Rechtssprechung noch recht hoch - wenige Präzidenzfälle. Auch hier gilt: genaue Beschreibung der Leistung des Beraters sowie klare Grenzen und Beschränkungen. Die Beschränkung von Haftungsansprüchen sollte ebenfalls durch einen Anwalt geprüft werden.
Gruß

Vivian



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Re: Läßt sich elterliche Verantwortung teilen? 21 years 4 months ago #6082

  • WolfgangHorn_
  • WolfgangHorn_'s Avatar
:-) Meinst Du die Verantwortung über Euer tüchtiges Mädel oder die über den Bengel Deiner Frau?
(Nein, ich kenne Deine Kinder nicht, es sind sicher die besten, die Ihr habt.)
Aber Du kennst schon die verräterische Wortwahl "unser" und "dein" in Verbindung mit der Mimik.
In unserem Kulturkreis ist im Namen der Gleichberechtigung die Verantwortung über die Kinder geteilt worden.
Die andere Problematik erleben wir im Islam, besonders in Saudi-Arabien. Da ist die Welt noch in Ordnung! Wir Väter haben immer das letzte Wort, und absolute Recht über unsere Kinder.
Und der Scheidungsprozeß ist so einfach! Wir brauchen nur dreimal ausdrücklich "geh!" zu sagen, und die einst Herzallerliebste muß zu ihren Eltern zurück, ohne Unterhaltszahlung, ohne Rententeilung.
Ich frag mich bloß, warum die größten Plakate in Riyadh die von Schönheitschirurgen waren.
Wo wir die Verantwortung zusammenlassen oder teilen - wir erleben die entsprechenden Folgen.
Mußt' Dich halt entscheiden zwischen Cylla und Charybdis, wenn es der Gesetzgeber nicht schon getan hat.
Ciao, und möge das neue Jahr erfreulicher sein!
Wolfgang Horn




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Re: Läßt sich elterliche Verantwortung teilen? 21 years 4 months ago #6083

  • WolfgangHorn_
  • WolfgangHorn_'s Avatar
Ja, Florian,
: Ich bin noch nicht der Meinung, dass es irgendjemand geschafft hat, die Verantwortungen in seinem Betrieb so zu definieren, dass alle Bereiche abgegedeckt wären.
Ebensowenig, wie jemand die Reibung aus seinem Getriebe rausbekommen hätte.
Perfektionismus und Perpetuum Mobile haben wir deshalb abgehakt und suchen "bloß" das Optimum.
Aber mir scheint, Du vermischst "Delegation von Verantwortung" mit "Teilen von Verantwortung".
Wenn ich Verantwortung delegiere, behalte ich sie trotzdem. Ich übe sie nur anders aus.
Nichts außer seinem Chef hindert den Chefmonteur, die Verantwortung für kleinere Käufe an seine Monteure zu delegieren.
Trotzdem bleibt er verantwortlich für das Budget, das sein Chef ihm zugebilligt hat. Dieser Verantwortung muß er gerecht werden. Er mß sicherstellen, daß der Monteur nicht nur für sich, sondern für das Team handelt und sparsam ist.
: der Chefmonteur ...braucht in Zukunft andere Informationen, um für seinen Bereich verantwortlich sein zu können.
Genauso ist es. Nicht mehr selbst jedes Detail entscheiden, Entscheidungen delegieren, aber die Tüchtigkeit der Mitarbeiter bezüglich Entscheidungsprozeß hoch halten.
Ciao
Wolfgang



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Re: Lt sich elterliche Verantwortung teilen? 21 years 4 months ago #24273

  • Florian_
  • Florian_'s Avatar
Ach ja, ich wollte noch fragen, wie es mit der elterlichen Verantwortung dann aussieht?
Gruss Florian



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Re: Externer QMB -Haftpflicht 21 years 4 months ago #24274

  • Vivian_
  • Vivian_'s Avatar
Hallo Andreas,
die Frage ist rechtlich schwierig. Die entscheidenste Frage ist, wer führt wie die Prüfungen der Tüten bzw. der abzufüllenden Kartoffeln durch.
Hier eine Daumenregel:
Wird die Prüfung durch einen Arbeitnehmer des Agrarbetriebes vorgenommen, haftet der Arbeitgeber grundsätzlich für seinen Verrichtungsgehilfen. D. h. der AG muss zuerst Schadenersatz leisten. Der Arbeitgeber muss seine Ansprüche anschließend mit seinem Arbeitnehmer zivilrechtlich klären. Der AN haftet in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit. Wird der Prüfumfang vom Gericht als nicht ausreichend erkannt und es handelt sich dabei um eine Anweisung des Arbeitgebers, haftet der AG voll.
Wird die Prüfung durch einen externen QMB durchgeführt, sollten dringenst ganz klare und eindeutige vertragliche Regelungen vereinbart werden. Frage auf jeden Fall deinen Rechtsanwalt. Dieser sollte auf Produkthaftungsfragen spezialisiert sein. Auskunft gibt die zuständige Anwaltskammer.
Über die Haftung von Beratern wird noch heftig diskutiert. Das Unsicherheitspotential ist auch in der Rechtssprechung noch recht hoch - wenige Präzidenzfälle. Auch hier gilt: genaue Beschreibung der Leistung des Beraters sowie klare Grenzen und Beschränkungen. Die Beschränkung von Haftungsansprüchen sollte ebenfalls durch einen Anwalt geprüft werden.
Gruß

Vivian



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Re: Lt sich elterliche Verantwortung teilen? 21 years 4 months ago #24275

  • WolfgangHorn_
  • WolfgangHorn_'s Avatar
:-) Meinst Du die Verantwortung über Euer tüchtiges Mädel oder die über den Bengel Deiner Frau?
(Nein, ich kenne Deine Kinder nicht, es sind sicher die besten, die Ihr habt.)
Aber Du kennst schon die verräterische Wortwahl "unser" und "dein" in Verbindung mit der Mimik.
In unserem Kulturkreis ist im Namen der Gleichberechtigung die Verantwortung über die Kinder geteilt worden.
Die andere Problematik erleben wir im Islam, besonders in Saudi-Arabien. Da ist die Welt noch in Ordnung! Wir Väter haben immer das letzte Wort, und absolute Recht über unsere Kinder.
Und der Scheidungsprozeß ist so einfach! Wir brauchen nur dreimal ausdrücklich "geh!" zu sagen, und die einst Herzallerliebste muß zu ihren Eltern zurück, ohne Unterhaltszahlung, ohne Rententeilung.
Ich frag mich bloß, warum die größten Plakate in Riyadh die von Schönheitschirurgen waren.
Wo wir die Verantwortung zusammenlassen oder teilen - wir erleben die entsprechenden Folgen.
Mußt' Dich halt entscheiden zwischen Cylla und Charybdis, wenn es der Gesetzgeber nicht schon getan hat.
Ciao, und möge das neue Jahr erfreulicher sein!
Wolfgang Horn




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