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TOPIC: Freigaben von Stücklisten - was mach ich mit den ollen Schinken?

Freigaben von Stücklisten - was mach ich mit den ollen Schinken? 21 years 4 months ago #6000

  • Sabine_
  • Sabine_'s Avatar
Hallo mal wieder,
wo ich hier gerade so rumarbeite, springt mich schon das nächste Nebel-Paket an.
Ich glaube, ich muß jetzt nicht mehr wiederholen, was wir machen. Ich setze dies als bekannt voraus.
Beim letzten Zert.-Audit haben wir u.a. ein F kassiert, weil wir in der Produktion mit Stücklisten arbeiten, die das Prädikat "nicht freigegeben" tragen. Und das in roten fetten Lettern. Es handelt sich hierbei ausnahmslos um Stücklisten, die ihre Freigabe vor (!!!) Einführung des neuen Verfahrens erhielten. Früher gabs Freigaben auf Zuruf. Heute stehts drauf.
Der liebe Auditor möchte nun am liebsten, daß wir alle "alten" Stücklisten prüfen und dann nach dem neuen Verfahren freigeben. Von einer "General-Amnestie" will er nix hören.
Unsere "Edelschmiede" (schönes Wort, Herr Horn) ist nun aber der Meinung (inkl. meiner Wenigkeit), daß dieses einen Höllenaufwand bedeutet, aufgrund der vielen Stücklisten. Selbst wenn wir "Leichen" aussortieren.
Wir sind für die General-Amnestie. Unser Unternehmen nimmt in Kauf, daß mögliche, noch vorhandene Fehler damit übernommen werden.
Hat jemand einen Vorschlag für eine Kompromiß-Lösung? Mein Gehirnwindungen stehen im Nebel. Ansonsten muß ich den Auditoren verhauen.;-)
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Sabine



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Re: Freigaben von Stücklisten - was mach ich mit den ollen Schinken? 21 years 4 months ago #6003

  • FrankHergt_
  • FrankHergt_'s Avatar
Hallo Sabine!
Verhau' den Auditor! Er hat Euch nicht vorzuschreiben, was Ihr inhaltlich tut. Wenn Du schriftlich definierst, welche Dokumente mit welcher Kennzeichnung als gültig für die Fertigung zu betrachten sind, sind die Anforderungen der ISO erfüllt. Theoretisch kannst Du immer einen großen, roten Stempel "UNGÜLTIG" zur Freigabe benutzen. Ich würd' mich aber vergewissern, daß deine MitarbeiterInnen die richtige Antwort geben, wenn sie gefragt werden, wonach sie arbeiten dürfen.....
Liebe Grüße
Frank



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Re: Freigaben von Stücklisten - was mach ich mit den ollen Schinken? 21 years 4 months ago #6005

  • Florian_
  • Florian_'s Avatar
Hallo Sabine
kein Auditor kann Dir vorschreiben, wie Ihr freigeben müsst.
Die Norm verlangt nur aktuelle, freigegebene Vorgabedokumente am Ort des Einsatzes. Die Prüfung (Inhaltlich) eines Dokumentes hängt ja auch vom Einsatzzweck, der Historie, der Produktlebensphase usw. ab. Keiner kann Euch vorschreiben, wie diese Prüfung auszusehen hat.
Die Frage ist natürlich erlaubt, warum habt Ihr den Überblick über Eure Stücklisten verloren? Ist in Zukunft sichergestellt, dass mit freigegebenen SL gearbeitet wird? Ist klar welche SL für welchen Auftrag verwendet worden ist?
Ich rufe bei Unstimmigkeiten mit dem Auditor die Geschäftsleitung der Zert.-Gesellschaft an. Dies hat bis jetzt immer geklappt, sie wollen ja weiter für Dich arbeiten! Also bei den Audits argumentieren, für seine Lösungen kämpfen und da ehrlich sein, wo Ihr keine Lösungen habt.
Freundliche Grüsse
Florian


qm-online.ch

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Re: Freigaben von Stcklisten - was mach ich mit den ollen Schinken? 21 years 4 months ago #24209

  • FrankHergt_
  • FrankHergt_'s Avatar
Hallo Sabine!
Verhau' den Auditor! Er hat Euch nicht vorzuschreiben, was Ihr inhaltlich tut. Wenn Du schriftlich definierst, welche Dokumente mit welcher Kennzeichnung als gültig für die Fertigung zu betrachten sind, sind die Anforderungen der ISO erfüllt. Theoretisch kannst Du immer einen großen, roten Stempel "UNGÜLTIG" zur Freigabe benutzen. Ich würd' mich aber vergewissern, daß deine MitarbeiterInnen die richtige Antwort geben, wenn sie gefragt werden, wonach sie arbeiten dürfen.....
Liebe Grüße
Frank



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Freigaben von Stcklisten - was mach ich mit den ollen Schinken? 21 years 4 months ago #25317

  • Sabine_
  • Sabine_'s Avatar
Hallo mal wieder,
wo ich hier gerade so rumarbeite, springt mich schon das nächste Nebel-Paket an.
Ich glaube, ich muß jetzt nicht mehr wiederholen, was wir machen. Ich setze dies als bekannt voraus.
Beim letzten Zert.-Audit haben wir u.a. ein F kassiert, weil wir in der Produktion mit Stücklisten arbeiten, die das Prädikat "nicht freigegeben" tragen. Und das in roten fetten Lettern. Es handelt sich hierbei ausnahmslos um Stücklisten, die ihre Freigabe vor (!!!) Einführung des neuen Verfahrens erhielten. Früher gabs Freigaben auf Zuruf. Heute stehts drauf.
Der liebe Auditor möchte nun am liebsten, daß wir alle "alten" Stücklisten prüfen und dann nach dem neuen Verfahren freigeben. Von einer "General-Amnestie" will er nix hören.
Unsere "Edelschmiede" (schönes Wort, Herr Horn) ist nun aber der Meinung (inkl. meiner Wenigkeit), daß dieses einen Höllenaufwand bedeutet, aufgrund der vielen Stücklisten. Selbst wenn wir "Leichen" aussortieren.
Wir sind für die General-Amnestie. Unser Unternehmen nimmt in Kauf, daß mögliche, noch vorhandene Fehler damit übernommen werden.
Hat jemand einen Vorschlag für eine Kompromiß-Lösung? Mein Gehirnwindungen stehen im Nebel. Ansonsten muß ich den Auditoren verhauen.;-)
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Sabine



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Re: Freigaben von Stücklisten - was mach ich mit den ollen Schinken? 21 years 4 months ago #6013

  • Sabine_
  • Sabine_'s Avatar
Hallo Florian,
: kein Auditor kann Dir vorschreiben, wie Ihr freigeben müsst.
***Das denke ich auch. Daher bin ich auch mit gutem Gewissen in die Zertifizierung gegangen.
: Die Norm verlangt nur aktuelle, freigegebene Vorgabedokumente am Ort des Einsatzes. Die Prüfung (Inhaltlich) eines Dokumentes hängt ja auch vom Einsatzzweck, der Historie, der Produktlebensphase usw. ab. Keiner kann Euch vorschreiben, wie diese Prüfung auszusehen hat.
: Die Frage ist natürlich erlaubt, warum habt Ihr den Überblick über Eure Stücklisten verloren? Ist in Zukunft sichergestellt, dass mit freigegebenen SL gearbeitet wird? Ist klar welche SL für welchen Auftrag verwendet worden ist?
***Was heißt Überblick verloren?! Vor der Einführung eines QMS nach 9001 wurde lediglich die Freigabe etwas strittig gehandhabt, nämlich einfach durch Zuruf. Der Entwickler hat den anderen einfach gesagt: Habe fertig! Im Zuge der Einführung haben wir Verantwortliche bestimmt, die Stücklisten zu prüfen haben und die Freigabe durchzuführen haben. Die Freigabe wird auf der Stückliste dokumentiert. Wir haben ein Datum festgesetzt. Vor diesem Datum sind die Stücklisten nicht nach dem neuen Verfahren freigegeben. Nach diesem Datum werden alle Stücklisten gem. dem neuen Verfahren behandelt. Wenn jetzt alte Stücklisten angefasst werden, wegen Entwicklungsänderungen, dann wird das neue Verfahren angewandt, so daß sukzessive die relevanten Stücklisten freigegeben werden.
Leider war es zum Auditzeitpunkt so, daß in der Fertigung "alte" Stücklisten lagen, die EDV-bedingt den Vermerk "nicht freigegeben" trugen. Das fiel auf. Auch nach unserer Erklärung, daß das Erstelldatum vor unserem "D-Day" lag, konnte den Auditoren nicht überzeugen.
EDV-technisch ist es möglich, daß alle "alten" Stücklisten den Status "freigegeben" erhalten. Allerdings ist dies ein Rundumschlag und keine Stückliste wäre geprüft. Allerdings würden wir das in Kauf nehmen. Der Auditor hat aber gleich gesagt, daß er das nicht akzeptiert ohne Prüfung.
: Ich rufe bei Unstimmigkeiten mit dem Auditor die Geschäftsleitung der Zert.-Gesellschaft an. Dies hat bis jetzt immer geklappt, sie wollen ja weiter für Dich arbeiten! Also bei den Audits argumentieren, für seine Lösungen kämpfen und da ehrlich sein, wo Ihr keine Lösungen habt.
***Ich denke, daß wäre der letzte Schritt, wenn gar nicht anderes mehr funktioniert. Erst mal klopfen wir jetzt alle Möglichkeiten ab, die wir haben. Vielleicht haben wir ja noch eine zündende Idee, wie wir das Auditoren-konform und wirtschaftlich hinkriegen.
Danke für Deine Hilfe.
Gruß
Sabine




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