Hallo allerseits.
Zuerst möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass ich von mehr oder minder standardisierten Blankobögen zur Mitarbeiterbeurteilung nicht viel halte.
Insbesondere im Bereich der Arbeiter halte ich auch den Aufwand, erst recht im Verhältnis zum erzielbaren Nutzen, für viel zu hoch, als dass eine Einzelbeurteilung Sinn machen würde. Wenn hier zu große Diskrepanzen zwischen Anforderung und Erfüllung beim einzelnen liegt, kann das der jeweilige Vorgesetzte auf dem kurzen Dienstweg viel besser im Einzelgespräch klären, als über ein Formular.
Die einzige Ausnahme wäre hier, wenn der jeweilige Abteilungsleiter dieses auf eigenen Wunsch durchführen möchte, bzw. eine entsprechende Anregung seines Vorgesetzten oder seines QMB umsetzen würde.
Anders sieht es bezüglich der Beurteilung des Abteilungsleiters selber aus. Hier ist i.d.R. eine Zielvereinbarung mit anschließender 360-Grad Beurteilung sinnvoll.
Das kann an dann flankiert werden mit einer Mitarbeiterzufriedenheitsanalyse (auch) bei den Arbeitern.
Das Ergebnis ist dann, dass man
1. realistische Ziele derfiniert hat (Zielvereinbarung mit dem leitenden Angestellten)
2. den Zielerreichungsgrad überprüft (Ergebniskontrolle mit dem leitenden Angestellten)
3. Verbesserungspotenziale aufdeckt und ggf. Gründe für die übererfüllung (best practice) oder das nichterreichen eines Zieles (KVP) offenlegt (360-Grad Berurteilung, Mitarbeiterzufriedenheitsanalyse) und
4. entsprechende Gegenmaßnahmen oder bessere Rahmenbedingungen für den Abteilungsleiter vereinbahrt bzw. schafft (neue Zeilvereinbarung).
Wichtig ist, wie immer, dass all das mit möglichst großem Konsens geschieht. Druck erzeugt Gegendruck, Hilfsbereitschaft i.d.R. Entgegenkommen und Motivation.
Grüße,
Tim
www.gerdes-consulting.de