Hallo ! Nein, noch nicht weitergekommen :-(_
Hallo,
beim Fehlercharakter soll derLieferant bloß zeigen, daß er sich vertiefte Gedanken über den Fehler gemacht hat. z.B. ist der Fehler schon mal aufgetaucht? Gibt es Statistiken, Ursachen-Analysen, Tabellen, etc. dazu? Das will der Kunde wissen. Er macht sich Sorgen, daß der Fehler in Zukunft wieder oder öfter auftauchen kann. Also Meine Empfehlung: Punkte 1 - 4 möglichst schnell an den Kunden schicken. Den Rest nach Implementierung.
Das heißt z.B. auch Ergebniskontrolle. Dies bedeutet eine Kontrolle eines Zuständigen (QMB, Führugnskraft), daß die genannte Korrekturmaßnahme auch durchgeführt worden ist. Das sieht vielleicht für den einen oder anderen eigenartig aus, aber versprochen ist noch nicht gehalten. Daher ist dies ein ok (Namenskürzel, Datum) als Beweis, daß die Abstellmaßnahme zur Fehlerverhütung durchgeführt wurde.
Jörg