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TOPIC: Produkkthaftungsgesetz

Produkkthaftungsgesetz 20 years 11 months ago #7665

  • Nicole_
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Hallo,
für meine Diplomarbeit zum QM möchte ich auch den rechtlichen Aspekt berücksichtigen. Dazu auch meine Frage:
In einem Buch von 1996 (also sehr alt) las ich, das der Lieferant für seine Produkte haftet, jedoch die Möglichkeit der Entlastung hat, wenn er nachweisen kann, dass er alle Maßnahmen getroffen hat um Fehler bei bei der Entwicklung, Produktion und Herstellung zu vermeiden. Ist das nach heutigem Gesetz immer noch so?
Auf der Seite bundesrecht.juris.de/bundesrecht/prodhaftg/
finde ich eine so Eindeutige Aussage nicht.
Wer kann mir diesbezüglich mit näheren Informationen weiterhelfen?
Vielen Dank
Nicole



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Gesetze 20 years 11 months ago #7666

  • Ramona_
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Seit 01.01.02 gilt un der BRD das neue Schuldrecht!!!
Also alle vergessen, was du besitzt.
Das wichtigste dabei ist die Neuregelung des _ 433 Abs.1.
R.



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Re: Gesetze 20 years 11 months ago #7667

  • Nicole_
  • Nicole_'s Avatar
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber wie sieht das nun konkret aus, wenn einem Kunden durch ein Produkt ein Schaden zugefügt wird. Dann wird er doch den Lieferanten/Verkäufer verklagen und trägt laut ProdHaftG die Beweislast.
Hat der Verkäufer nun ein QM und dokumentiert, dass alles einwandfrei abgelaufen ist, wird er doch von der Produkthaftung entlastet? Oder?




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Re: Produkkthaftungsgesetz 20 years 11 months ago #7668

  • S.Oliver
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  • Posts: 146
  • Karma: 0
news.frame-user.de/?n=n200311&a=1061
www.ihk-koeln.de/Intern/System/search.jsp
ansonsten ergibt googeln mit "Produkthaftung" 56.100 Ergebnisse in 0,15 sec;-)
MfG




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Produkthaftungsgesetz 20 years 11 months ago #7669

  • Vivian_
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Hallo Nicole,
ich weiß nicht welche Ausbildung besitzt, aber Ingenieure verbrennen sich an diesem Thema häufig die Finger. Es gibt hierzu viele schlechte Ratschläge, sogar in der QZ.
Das Buch von 1996 solltest du ganz schnell vergessen und in die Rundablage befördern.
Die Auskunft von Ramona ist leider nur eine Viertel-Weisheit und führt sogar in die Irre.
Richtig ist dass ab 2002 das neue Schuldrecht gilt. Aber daraus resultieren keine Haftungsansprüche. Aus dem genannten _ 433 resultieren lediglich Ansprüche aus dem Vertrag, d. h. Gewährleistungspflichten, vertragliche Vereinbarungen etc. - keinerlei Haftungsansprüche!!!!!!!
Nun zu den Haftungsansprüchen:
Das Produkthaftungsgesetz gilt nach wie vor - das Gesetz solltest du unbedingt kennen und vor allem einer Diplomarbeit angemessen interpretieren.
Weiterhin gibt es neben dem ProdHaftG zusätzlich seit Januar das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" - veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 06.01.2004. Das Bundesgesetzblatt findest du im Internet bei unserer Bundesregierung.
Die interessanteste Haftungsgeschichte resultiert aus dem _ 823 BGB - die sogen. deliktische Haftung. Interessant ist der _ wegen der Verjährungsfrist von 30 Jahren. Wenn das Produkthaftungsgesetz nicht mehr anwendbar ist, wird dieser _ herangezogen.
Der wichtigste Unterschied zwischen ProdHaftG und 823 BGB ist die Beweislastumkehr (interessanter Begriff zum googeln). Nach ProdHaftG liegt die Beweislast beim Hersteller. Beim BGB muss der Geschädigte die Beweise selbst erbringen.
Du hast jetzt ausreichend Stoff zum googeln. Mit ein bisschen Geduld ist jede Menge Material im Internet zu finden. Wenn du eine konkrete Frage hast, melde dich in diesem Forum einfach noch mal zum Thema.
Gruß
Vivian



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ENTLASTUNG 20 years 11 months ago #7670

  • Ramona_
  • Ramona_'s Avatar
Bin kein Experte, aber habe als aktuelle Grundlage folgendes mal lernen müssen:
Eine Sache ist von Sachmängeln frei:
wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat,
mangels Vereinbarung entsp. dem Vertrag für die vorausgesetzte Verwendung geeignet,
(sonst), wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und vom Verkäufer erwartet werden kann. ->_433 BGB
R.



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