Hallo,
für meine Diplomarbeit zum QM möchte ich auch den rechtlichen Aspekt berücksichtigen. Dazu auch meine Frage:
In einem Buch von 1996 (also sehr alt) las ich, das der Lieferant für seine Produkte haftet, jedoch die Möglichkeit der Entlastung hat, wenn er nachweisen kann, dass er alle Maßnahmen getroffen hat um Fehler bei bei der Entwicklung, Produktion und Herstellung zu vermeiden. Ist das nach heutigem Gesetz immer noch so?
Auf der Seite
bundesrecht.juris.de/bundesrecht/prodhaftg/
finde ich eine so Eindeutige Aussage nicht.
Wer kann mir diesbezüglich mit näheren Informationen weiterhelfen?
Vielen Dank
Nicole