Hallo Nicole,
Nach Produkthaftungsgesetz trägt der Kunde/Geschädigte keine Beweislast. Das ProdHaftG entlastet den Geschädigten von jeglicher Beweislast. Der Schadenverursacher muss beweisen, dass keine Haftung nach ProdHaftG vorliegt. Er muss alle Maßnahmen treffen, um Schaden vom Benutzer abzuwenden. Häufig wird für die Beurteilung der Stand der Technik herangezogen.
Das QMS entlastet den Schadenverursacher nicht automatisch. Er muss ganz konkret nachweisen, dass ihn keine Schuld innerhalb der Lieferkette trifft - durch dokumentierte Prüfungen etc. In der Praxis beginnt dann der Krieg der Gutachter vor Gericht und das kann jahrelang dauern. Auch hier gilt, Unwissen schützt nicht vor Strafe. Hat der Hersteller zwar ein QMS, aber sind die dokumentierten Maßnahmen/Prüfungen nicht angemessen, wird der Hersteller haften.
Vielleicht hilft die der sogen. "Nuckelflaschenfall" zum praktischen Verständnis weiter. Suche mal danach, das war ein Präzedenzfall in Deutschland, der häufig als Beispiel angeführt wird.
Schöne Grüße
Vivian