Moin Allerseits,
was sagen denn meine Kollegen zu folgenden Sachverhalten während eines Audits festgestellt:
(A) Auftragsänderungen nach Versendung der Auftragsbestätigung an Kunden:
Folgende Sachverhalte sind in Stichproben vorgefunden worden:
1) Kennzeichnung/Benamung der Dateien (=Auftragsbestätigungen) ist nicht einheitlich.
2) Z.T. wurden Auftragsbestätigungen (=Dateien) durch die Änderungen überspeichert.
3) Z.T. wurden Auftragsbestätigungen per Hand geändert.
4) Handschriftliche Änderungen auf Auftragsbestätigungen wurden z.T. nicht mit Namenskürzel und Datum versehen. Siehe hierzu Forderungen dem. VA Lenkung der Dokumente und Aufzeichnungen.
5) Auftragsänderungen und deren Prüfung nach Versendung der Auftragsbestätigung sind in der "VA Vertragsprüfung" nicht berücksichtigt.
6) In dieser Abteilung war nicht bekannt, ob eine Lieferterminverzögerung dem Kunden systematisch mitgeteilt wird und wer dies durchführt. Hier angewandtes Kommunikationsmittel: Versandanzeige unmittelbar vor Auslieferung.
7) Es war nicht bekannt und nachvollziehbar, ob handschriftliche Änderungen der Auftragsbestätigungen dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden.
8) Es war bei handschriftlich geänderten Auftragsbestätigungen nicht nachvollziehbar, ob eine Vertragsprüfung durchgeführt wurde
(

Auftragsänderungen vor Versendung der Auftragsbestätigung an Kunden.
Folgende Sachverhalte sind in Stichproben vorgefunden worden:
1) Es wurden Z.T. Auftragsbestätigungen mit dem Vermerk "Änderung" an Kunden versendet, ohne daß die allererste ursprüngliche Auftragsbestätigung überhaupt versendet wurde.
Bin mal gespannt was Ihr dazu sagt.
Gruß
Auditeuse