: Hallo,
: weiß jemand was das 3.1 B Zeugnis nach DIN 10204 aussagen muß?
: z.B. Kerbschlagzähigkeit bei Kolbenstangenmaterial - gibt es dort nach DIN/ISO festgelegte Werte?
: Gruß Siggi
Hallo Siggi,
das 3.1B ist ein von dem von der Fertigung unabhängigen Werkssachverständigen ausgestelltes
Prüfzeugnis, bezogen auf eine Werkstoffprüfung an der bestellten Lieferung. D.h., es muß eine Verknüpfung existieren zwischen Bestellung und HerstellungsNummer(Charge, Schmelze). Im Regelfall enthält solch ein APZ Prüfwerte der chem.Analyse, Zugfestigkeit, Streckgrenze, Dehnungswerte, wie auch der Kerbschlagbiegeprobe.
Es stellt jedoch keinen Bezug zur späteren Verwendung des Materials her wie in Deinem Fall
Kolbenstangen, oder Schiffsschraubenflügel, Drehgestellrahmen etc.
Um die werkstoffspezifischen Anforderungen an solche Bauteile herauszufinden, mußt Du Dir deren Zeichnung und ihre Stückliste besorgen; da steht der infragekommende Werkstoff drin, und den mußt Du dann mit einem 3.1B-Zeugnis bestellen.
Ich hoffe, Dir nützliche Infos gegeben zu haben
und wünsche Dir für Dein weiteres Vorgehen viel Erfolg.
Gruß
Herbert Ewerhardy, Schweißfachingenieur, Weinheim