Hallo Andy,
in der Luftfahrt werden auch Erstmusterprüfungen gefordert (First Article Inspections - FAI).
Die Forderung besagt lediglich, dass an einem Teil des ersten Fertigungsloses ein FAI gemacht
werden muss (Serie mit S/N ab 100). Aufbewahrt wird dieses nicht.
Was allerdings in der Luftfahrt ebenfalls verlangt ist, ist ein Qualifikationstest gemäß
Luftfahrtforderungen. Das Qual-Gerät (S/N 50-99)
wird dann ohnehin aufbewahrt um Re-Qualifikationen
machen zu können falls erforderlich.
Ich denke mir, dass es auf jeden Fall Sinn macht, ein Gerät zurückzubehalten, um ein Referenzteil
zu haben, falls es Probleme mit der Serie gibt.
Hoffe es hat geholfen.
Grüssle
Felde