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Tanja_
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Hallo zusammen,
meine Frage heute: müssen Formblätter vom QMB freigegeben werden und eine entsprechende Unterschrift tragen oder reicht eindeutige Kennzeichnung , Datum und Unterschrift des Erstellers?
Falls Die Unterschrift notwendig ist, darf es auch eine eingescannte sein?
Danke für Eure Antworten!
Tanja
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MartinS_
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Hallo Tanja,
wenn ich sämtliche Formblätter freigeben müsste, dann wäre ich kein QMB, sondern ein Beamter, mit Stempel und Füllfederhalter bewaffnet.
Formblätter werden von den Prozessverantwortlichen bzw. von denjenigen, die sie benutzen, erstellt und selbst in die QM-Doku eingepflegt. Die Prozessverantwortlichen haben dazu die entsprechenden Befugnisse (ist in der Stellenbeschreibung festgelegt).
Eindeutige Kennzeichnung ist der Eindruck des Ablagepfades mit Dokumentnamen (erscheint in der Fußzeile) - Vorteil: Dokument ist nicht nur gekennzeichnet - man weis auch, wo es abgelegt ist.
Keep it simple !
Gruß, Martin S
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MartinS_
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Hallo Tanja,
wenn ich sämtliche Formblätter freigeben müsste, dann wäre ich kein QMB, sondern ein Beamter, mit Stempel und Füllfederhalter bewaffnet.
Formblätter werden von den Prozessverantwortlichen bzw. von denjenigen, die sie benutzen, erstellt und selbst in die QM-Doku eingepflegt. Die Prozessverantwortlichen haben dazu die entsprechenden Befugnisse (ist in der Stellenbeschreibung festgelegt).
Eindeutige Kennzeichnung ist der Eindruck des Ablagepfades mit Dokumentnamen (erscheint in der Fußzeile) - Vorteil: Dokument ist nicht nur gekennzeichnet - man weis auch, wo es abgelegt ist.
Keep it simple !
Gruß, Martin S
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Tanja_
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Hallo zusammen,
meine Frage heute: müssen Formblätter vom QMB freigegeben werden und eine entsprechende Unterschrift tragen oder reicht eindeutige Kennzeichnung , Datum und Unterschrift des Erstellers?
Falls Die Unterschrift notwendig ist, darf es auch eine eingescannte sein?
Danke für Eure Antworten!
Tanja
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JörgR
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Hallo Tanja,
Wie Martin es schon sagte, es macht sinn die Formblätter vom Prozessverantwortlichen freigeben zu lassen. Schließlich werden die Formblätter von Prozessbeteiligten genutzt und die wissen meistens am besten welcher Inhalt auf den Formblättern sein muss.
Der Prozessverantwotliche sollte aber dabei dafür sorgen, dass es keinen "Wildwuchs" gibt.
Meistens ist es hilfreich, dass das Layout der Formblätter und einige Randbedingungen für die Gestaltung von einer oberen Stelle, z. B. em QMB vorgegeben wird, z.B. Inhalte und Gestaltung der Kopf- und Fußzeile, Positionierung des Firmenlogo, etc.. Der Inhalt sollte den Prozessbeteiligten und dem Prozessverantwortlichen überlassen werden.
Viele Grüße
Jörg
: Hallo zusammen,
: meine Frage heute: müssen Formblätter vom QMB freigegeben werden und eine entsprechende Unterschrift tragen oder reicht eindeutige Kennzeichnung , Datum und Unterschrift des Erstellers?
: Falls Die Unterschrift notwendig ist, darf es auch eine eingescannte sein?
: Danke für Eure Antworten!
: Tanja
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Jörg R
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Hallo Tanja,
Wie Martin es schon sagte, es macht sinn die Formblätter vom Prozessverantwortlichen freigeben zu lassen. Schließlich werden die Formblätter von Prozessbeteiligten genutzt und die wissen meistens am besten welcher Inhalt auf den Formblättern sein muss.
Der Prozessverantwotliche sollte aber dabei dafür sorgen, dass es keinen "Wildwuchs" gibt.
Meistens ist es hilfreich, dass das Layout der Formblätter und einige Randbedingungen für die Gestaltung von einer oberen Stelle, z. B. em QMB vorgegeben wird, z.B. Inhalte und Gestaltung der Kopf- und Fußzeile, Positionierung des Firmenlogo, etc.. Der Inhalt sollte den Prozessbeteiligten und dem Prozessverantwortlichen überlassen werden.
Viele Grüße
Jörg
: Hallo zusammen,
: meine Frage heute: müssen Formblätter vom QMB freigegeben werden und eine entsprechende Unterschrift tragen oder reicht eindeutige Kennzeichnung , Datum und Unterschrift des Erstellers?
: Falls Die Unterschrift notwendig ist, darf es auch eine eingescannte sein?
: Danke für Eure Antworten!
: Tanja
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