Zur zweiten Frage:
Die Norm verlangt ja nur einen Freigabenachweis. Dieser kann in Form einer Unterschrift oder Prüfstempel (den nur der Prüfer benutzen darf) erfolgen.
Wenn technisch sichergestellt ist, dass die eingescannte Unterschrift nur auf Dokumenten erscheint, die der Befugte auch wirklich feigeben wollte, sehe ich kein Problem.
Natürlich müsste die Unterschrift automatisch verschwinden, wenn das Dokument verändert wird.
Wir haben das früher so gelöst, dass freigegebene Dokumente vom Befugten in einen Server-Bereich kopiert wurden, auf dem nur er Schreibberechtigung hatte. Jeder konnte sich also von dort Dokumente kopieren jedoch nicht verändern. Da auf dem Dokument in der Fusszeile der Lagerort erkennbar war, war für jedermann ersichtlich, dass das Dokument zum Zeitpunkt des Drucks freigegeben war.
Eine eingescannte Unterschrift haben wir uns dadurch erspart und durch die dokumentierten Schreibberechtigungen ersetzt.
mfg
Klaus Gebhardt
: Hallo zusammen,
: meine Frage heute: müssen Formblätter vom QMB freigegeben werden und eine entsprechende Unterschrift tragen oder reicht eindeutige Kennzeichnung , Datum und Unterschrift des Erstellers?
: Falls Die Unterschrift notwendig ist, darf es auch eine eingescannte sein?
: Danke für Eure Antworten!
: Tanja