Hallo Frank,
du solltest dir das Vertragsverhältnis genau anschauen. Welche AGB's sind gültig - Eure oder die des Kunden? Was habt ihr tatsächlich vereinbart.
Oft sagt der Kunde in seinen AGB's "Ich schließe deine AGB's aus". Der Lieferant sagt "Es gelten meine Einkaufs- und Lieferbedingungen." In diesem Fall gilt nur noch das Gesetz. Soll in dem Fall eine vom Gesetz (das Gesetz ist bis zu einem gewissen Grad nachgiebig) abweichende Vereinbarung getroffen werden, ist diese individuell auszuhandeln und von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen.
Wenn das Gesetz gilt, ist der Schaden konkret nachzuweisen.
Es gibt auch den Fall, dass nur ein Vertragspartner die AGB's des Partners ausschließt. Lässt der andere Partner dies unprotestiert, gelten die AGB's des ausschließenden Vertragspartners.
Viel Spaß mit dem juristischen Kauderwelsch.
Vivian