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TOPIC: Pauschalen bei Reklamationen

Pauschalen bei Reklamationen 22 years 1 week ago #4404

  • FrankL._
  • FrankL._'s Avatar
Hallo zusammen!
Wie seht Ihr das:
Kunde belastet Lieferanten, bei Warenrücksendung aufgrund einer berechtigten Reklamation mit einem Pauschalbetrag von zb. 300 Euro (für Verwaltungskostren, etc.).
Was könnt Ihr mir aus Eurer tägl. Arbeit berichten?
Wie ist Euer Vorgehen dabei?
Kann man soetwas ablehnen?
Ist diese Vorgehensweise des Kunden rechtens?
Danke für Eure Info!
Frank L.



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Re: Pauschalen bei Reklamationen = Mangelfolgeschaden lt. BGB 22 years 1 week ago #4408

  • Vivian_
  • Vivian_'s Avatar
Hallo Frank,
Der Lieferant ist lt. Vertrag zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Liefert er jedoch eine mangelhafte Sache ist er zur Vertragserfüllung verpflichtet.
In deinem Beispiel ist dem Kunden insofern ein Mangelfolgeschaden entstanden, das er für die interne Bearbeitung Aufwendungen hatte. Das können z. B. sein: personeller Aufwand für die Bearbeitung, Aufwand für Einlagerung der mangelhaften Sache, Kosten für Verpackung und Versand der mangelhaften Sache etc.
Für genau die Kosten, die für die Reklamationsbearbeitung beim Kunden entstanden sind, kann der Kunde Ersatz verlangen.
Übrigens durch die Gestaltung entsprechender AGB's kann man sich als Lieferant nicht gegen solche Ansprüche wappnen.
Ob die Pauschale von 300 € angemessen ist oder nicht, liegt in eurem Ermessen. Wenn euch das begründet zu hoch erscheint, würde ich vom Kunden einen klaren Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten und Aufwände einfordern und diese ersetzen. Damit solltet ihr jedoch vorsichtig umgehen. Für die Reklamation von 50 Schrauben würde ich diese Verwaltungspauschale nicht akzeptieren.
Gruß
Vivian



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Re: Pauschalen bei Reklamationen = Mangelfolgeschaden lt. BGB 22 years 1 week ago #23063

  • Vivian_
  • Vivian_'s Avatar
Hallo Frank,
Der Lieferant ist lt. Vertrag zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Liefert er jedoch eine mangelhafte Sache ist er zur Vertragserfüllung verpflichtet.
In deinem Beispiel ist dem Kunden insofern ein Mangelfolgeschaden entstanden, das er für die interne Bearbeitung Aufwendungen hatte. Das können z. B. sein: personeller Aufwand für die Bearbeitung, Aufwand für Einlagerung der mangelhaften Sache, Kosten für Verpackung und Versand der mangelhaften Sache etc.
Für genau die Kosten, die für die Reklamationsbearbeitung beim Kunden entstanden sind, kann der Kunde Ersatz verlangen.
Übrigens durch die Gestaltung entsprechender AGB's kann man sich als Lieferant nicht gegen solche Ansprüche wappnen.
Ob die Pauschale von 300 € angemessen ist oder nicht, liegt in eurem Ermessen. Wenn euch das begründet zu hoch erscheint, würde ich vom Kunden einen klaren Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten und Aufwände einfordern und diese ersetzen. Damit solltet ihr jedoch vorsichtig umgehen. Für die Reklamation von 50 Schrauben würde ich diese Verwaltungspauschale nicht akzeptieren.
Gruß
Vivian



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Pauschalen bei Reklamationen 22 years 1 week ago #25026

  • FrankL._
  • FrankL._'s Avatar
Hallo zusammen!
Wie seht Ihr das:
Kunde belastet Lieferanten, bei Warenrücksendung aufgrund einer berechtigten Reklamation mit einem Pauschalbetrag von zb. 300 Euro (für Verwaltungskostren, etc.).
Was könnt Ihr mir aus Eurer tägl. Arbeit berichten?
Wie ist Euer Vorgehen dabei?
Kann man soetwas ablehnen?
Ist diese Vorgehensweise des Kunden rechtens?
Danke für Eure Info!
Frank L.



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Re: Pauschalen bei Reklamationen = Mangelfolgeschaden lt. BGB 22 years 4 days ago #4414

  • FrankL._
  • FrankL._'s Avatar
Hi!
Das sehe ich auch so.
Jedoch sagte man mir, das dieses vorgehen rechtswidrig sei, einen Betrag xx€ als Reklamationspauschale einzufordern bzw. einzubehalten (einseitige Änderung des Liefervertragsverhältnisses, verstoß gegen AGB-Gesetz).
Es geht jetzt erstmal nur um die theorie - in der Praxis sieht es wieder ganz anders aus. Ich möchte aber gerne wissen, was ein Kunde darf und was nicht bzw. gegen was sich ein Lieferant wehren kann.
Grüsse Frank L.



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Re: Pauschalen bei Reklamationen = Mangelfolgeschaden lt. BGB 22 years 4 days ago #23065

  • FrankL._
  • FrankL._'s Avatar
Hi!
Das sehe ich auch so.
Jedoch sagte man mir, das dieses vorgehen rechtswidrig sei, einen Betrag xx€ als Reklamationspauschale einzufordern bzw. einzubehalten (einseitige Änderung des Liefervertragsverhältnisses, verstoß gegen AGB-Gesetz).
Es geht jetzt erstmal nur um die theorie - in der Praxis sieht es wieder ganz anders aus. Ich möchte aber gerne wissen, was ein Kunde darf und was nicht bzw. gegen was sich ein Lieferant wehren kann.
Grüsse Frank L.



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