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Produkthaftung - Verjährung
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Hallo Wolfram,
: Die Produkthaftung kann 10 Jahre lang eingefordert werden. Im Fall der Fälle kommen noch einmal 3 Jahre für Anklage, Verfahren usw. hinzu (wird empfohlen).
* Dieser Behauptung muss ich energischst widersprechen. Lt. Produkthaftungsgesetzt stimmt deine Aussage. Als Geschädigter aus einem Produkthaftungsfall kann ich einen Produzenten jedoch u. U. auch bis zu 30 Jahren in Anspruch nehmen. Grundlage ist der _ 832 BGB (unerlaubte Handlung)
_ 823 BGB
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
Gruß
Vivian
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Norbert_
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Lies mal VDA Bd 2 S. 32 -> 4.8 Aufbewahrungsfristen.
Norbert
: Hallo liebe QM-ler!
: Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
: Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
: In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
: Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*
:
: Wer kann mir helfen?
:
: Michael
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Norbert_
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Lies mal VDA Bd 2 S. 32 -> 4.8 Aufbewahrungsfristen.
Norbert
: Hallo liebe QM-ler!
: Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
: Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
: In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
: Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*
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: Wer kann mir helfen?
:
: Michael
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Norbert_
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Lies mal VDA Bd 2 S. 32 -> 4.8 Aufbewahrungsfristen.
Norbert
: Hallo liebe QM-ler!
: Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
: Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
: In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
: Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*
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: Wer kann mir helfen?
:
: Michael
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Norbert_
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Lies mal VDA Bd 2 S. 32 -> 4.8 Aufbewahrungsfristen.
Norbert
: Hallo liebe QM-ler!
: Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
: Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
: In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
: Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*
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: Wer kann mir helfen?
:
: Michael
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Norbert_
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Ließ mal VDA Band 2 , 4.8 Aufbewahrungsfristen (S. 32)
: Hallo liebe QM-ler!
: Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
: Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
: In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
: Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*
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: Wer kann mir helfen?
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: Michael
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