Hallo Michael, hallo Frank,
schwieriges Thema. Ich habe die Erfahrung gemacht, die Automobilindustrie, vor allem die Finalisten, eine 30jährige Aufbewahrungsfrist fordern. Allerdings ist diese nirgendwo eindeutig definiert.
Die Forderung kommt aus dem Produkthaftungsgesetz sowie BGB. Die Automobilindustrie versucht sich damit gegen Produkthaftungfälle abzusichern bzw. versucht Schadensfälle auf Zulieferanten weiterzuwälzen.
Nachweisdokumente sind alle Dokumente, die nachweisen, das mein Produkt die geforderten Qualitätsforderungen erfüllt, das es angemessen geprüft wurde und ich meine allgemeine Sorgfaltspflicht eingehalten und weder fahrlässig noch grob fahrlässig gehandelt habe. Interessant wird's bei großen Datenmengen - Bänder halten nur einen Bruchteil der Zeit.
Solltet ihr nicht für die Automobilindustrie arbeiten, müsst ihr enschätzen, welches Risiko geht von eurem Produkt aus, wie lange befindet es sich auf dem Markt. Wenn sich euer Produkt nach 5 Jahren von selbst "auflöst", müsst Ihr eure Dokumente nicht 30 Jahre aufbewahren.
Interessant sind auch die Geheimhaltungsvereinbarungen der Finalisten. Sie fordern häufig die vollständige Übergabe bzw. nachweisliche Vernichtung sämtlicher Daten und Dokumente nach Abschluss eines Auftrages. Damit wird der Auftragnehmer per Vertrag seiner Chance der Entlastung im Falle eines Produkthaftungsfalles beraubt - äußerst fragwürdige Praxis.
Ich hoffe ich konnte helfen
Gruß
Vivian