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Archiv 2003 des Forums der quality-Datenbank

TOPIC: Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen 22 years 3 weeks ago #4336

  • MichaelH._
  • MichaelH._'s Avatar

Hallo liebe QM-ler!
Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*

Wer kann mir helfen?

Michael




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Re: Aufbewahrungsfristen 22 years 3 weeks ago #4337

  • FrankL._
  • FrankL._'s Avatar
Danach suche ich auch schon ne ganze Weile. Das was man findet sind Aufbewahrungsfristen "Allgemeiner Art" nach dem Steuerrecht und so....
An einer Liste von Aufbewahrungsfristen für QM-Relevante Dokumente und Aufzeichnungen habe ich auch grösstes Interesse.
Ich würde denjenigen bitte, der so was hat auch mich in den Verteiler mit aufzunehmen. Danke!
Gruss Frank L.




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Re: Aufbewahrungsfristen 22 years 3 weeks ago #23012

  • FrankL._
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Danach suche ich auch schon ne ganze Weile. Das was man findet sind Aufbewahrungsfristen "Allgemeiner Art" nach dem Steuerrecht und so....
An einer Liste von Aufbewahrungsfristen für QM-Relevante Dokumente und Aufzeichnungen habe ich auch grösstes Interesse.
Ich würde denjenigen bitte, der so was hat auch mich in den Verteiler mit aufzunehmen. Danke!
Gruss Frank L.




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Aufbewahrungsfristen 22 years 3 weeks ago #25015

  • MichaelH._
  • MichaelH._'s Avatar

Hallo liebe QM-ler!
Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*

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Michael




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Aufbewahrungsfristen 22 years 3 weeks ago #4343

  • Vivian_
  • Vivian_'s Avatar
Hallo Michael, hallo Frank,
schwieriges Thema. Ich habe die Erfahrung gemacht, die Automobilindustrie, vor allem die Finalisten, eine 30jährige Aufbewahrungsfrist fordern. Allerdings ist diese nirgendwo eindeutig definiert.
Die Forderung kommt aus dem Produkthaftungsgesetz sowie BGB. Die Automobilindustrie versucht sich damit gegen Produkthaftungfälle abzusichern bzw. versucht Schadensfälle auf Zulieferanten weiterzuwälzen.
Nachweisdokumente sind alle Dokumente, die nachweisen, das mein Produkt die geforderten Qualitätsforderungen erfüllt, das es angemessen geprüft wurde und ich meine allgemeine Sorgfaltspflicht eingehalten und weder fahrlässig noch grob fahrlässig gehandelt habe. Interessant wird's bei großen Datenmengen - Bänder halten nur einen Bruchteil der Zeit.
Solltet ihr nicht für die Automobilindustrie arbeiten, müsst ihr enschätzen, welches Risiko geht von eurem Produkt aus, wie lange befindet es sich auf dem Markt. Wenn sich euer Produkt nach 5 Jahren von selbst "auflöst", müsst Ihr eure Dokumente nicht 30 Jahre aufbewahren.
Interessant sind auch die Geheimhaltungsvereinbarungen der Finalisten. Sie fordern häufig die vollständige Übergabe bzw. nachweisliche Vernichtung sämtlicher Daten und Dokumente nach Abschluss eines Auftrages. Damit wird der Auftragnehmer per Vertrag seiner Chance der Entlastung im Falle eines Produkthaftungsfalles beraubt - äußerst fragwürdige Praxis.
Ich hoffe ich konnte helfen
Gruß
Vivian



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Re: Aufbewahrungsfristen 22 years 3 weeks ago #4344

  • Wolfram_
  • Wolfram_'s Avatar
Hallo,
was ich zum Thema bieten kann ist folgendes:
Aufbewahrung immer zweckgebunden, also welche Art von Dokumenten warum und wie lange.
Die Produkthaftung kann 10 Jahre lang eingefordert werden. Im Fall der Fälle kommen noch einmal 3 Jahre für Anklage, Verfahren usw. hinzu (wird empfohlen).
Bei manchen Produkten (z.B. Medizinprodukte) gibt es Forderungen nach Aufbewahrung verschiedenen Dokumente über die Produktlebensdauer. Dabei muß man sich Gedanken machen ob tatsächliche oder angegebene.
Bei festgelegter Rückverfolgbarkeit können Forderungen vertraglich festgelegt sein. Normseitig können Forderungen für die Aufbewahrung von Beschaffungsdokumenten abgeleitet werden.
Hinsichtlich Prüfvorgaben, Arbeitsanweisungen, Q-Handbuch, Org-Anweisungen und Prüfmitteldokumentation wird eine Aufbewahrungspflicht zum Nachweis der Konformität mit Anforderungen solange erforderlich sein, wie mit Regressforderungen gerechnet werden muß.
Zum Aufrechterhalten der Ersatzteilversorgung ist ebenfalls eine Frist für entsprechende Unterlagen sinnvoll. Dies sollte sich nicht nur an gesetzlichen Pflichten, sondern an den Kundenbedürfnissen orientieren.
Und so weiter
Wichtig ist, diese Dinge in z.B. einer Arbeits- oder Verfahrensanweisung zur Lenkung von Dokumenten festzuhalten. Man kann ja dann mal bei (Haupt-)Kunden oder dem Auditor fragen was diese zu dieser Festlegung meinen.
Gruß Wolfram



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