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TOPIC: Aufbewahrungsfristen

Re: Aufbewahrungsfristen 22 years 3 weeks ago #4360

  • MichaelH._
  • MichaelH._'s Avatar
.....ist leider immer noch nicht ganz klar.
Die ISO fordert bekanntlicher Maßen verschiedenste Aufzeichnungen. Angefangen bei Kap. 5.6.1 - die Managementbewertung - bis hin zu Kap.8.5.3 - Ergebnisse der Vorbeugemaßnahmen.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Kommentar von Wolfram:
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Re: Aufbewahrungsfristen 22 years 3 weeks ago #4361

  • Andre_
  • Andre_'s Avatar
Hallo Vivian!
[...]
"Interessant sind auch die Geheimhaltungsvereinbarungen der Finalisten. Sie fordern häufig die vollständige Übergabe bzw. nachweisliche Vernichtung sämtlicher Daten und Dokumente nach Abschluss eines Auftrages. Damit wird der Auftragnehmer per Vertrag seiner Chance der Entlastung im Falle eines Produkthaftungsfalles beraubt - äußerst fragwürdige Praxis."
[...]
Wie will sich der Aufgeber eigentlich von der tatsächlichen Vernichtung der Unterlagen überzeugen? Führen die eine Betriebsdurchsuchung durch? Wo liegt der belastbare Schutzeffekt für den Auftraggeber, wenn eine derartige Vereinbarung wahrscheinlich schon sittenwidrig ist?
Irgendwie ist der Groschen da bei mir noch nicht gefallen...
Viele Grüße
Andre





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Re: Aufbewahrungsfristen 22 years 3 weeks ago #4362

  • FrankL._
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Ich denke, um auf die unteren Postings Andre zurückzukommen, das da genau die Verwirrung stattfindet:
Ich habe z.B. einen Produktionsauftrag, der von den einzelnen Werkern/MA nach den jeweiligen Arbeitsschritten abgezeichnet wurde (ggf. auch mit Kommentaren etc.). Dieser Produktionsauftrag ist für die Produktrealisierung ein Nachweis - also muss ich ihn aufbewahren. Das heisst dann aber doch auch, das man im Produkthaftungsfall diesen hervorholen muss, um zu beweisen, das jeder Produktionsschritt mit i.O. abgezeichnet wurde. Gleiches würde doch dann für eine Machbarkeitsanalyse im Vertrieb u.ä. auch gelten, oder!??
Das heisst doch aber: Wenn dem so ist (mit Produkthaftung und so) das ich im schlimmsten Fall ALLE Dokumente und Aufzeichnungen die etwas mit dem gefertigten Produkt zutun haben, 30 Jahre aufbewahren muss - um eine Mutwilligkeit bzw. Nachlässigkeit entkräften zu können.
Oder irre ich mich jetzt total...?
Grüsse Frank L.




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Re: Aufbewahrungsfristen 22 years 3 weeks ago #23030

  • MichaelH._
  • MichaelH._'s Avatar
.....ist leider immer noch nicht ganz klar.
Die ISO fordert bekanntlicher Maßen verschiedenste Aufzeichnungen. Angefangen bei Kap. 5.6.1 - die Managementbewertung - bis hin zu Kap.8.5.3 - Ergebnisse der Vorbeugemaßnahmen.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Kommentar von Wolfram:" ...wird eine Aufbewahrungspflicht zum Nachweis der Konformität mit Anforderungen solange erforderlich sein, wie mit Regressforderungen gerechnet werden muß.". Wie lange muß ich denn nun mit Regressforderungen rechnen?
Aus dem Kommentar von Vivian ist ja zu entnehmen, dass im Produkthaftungsfall mit 30 Jahren Aufbewahrungszeit gerechnet werden muß. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen dass ich die Managementbewertung 30 Jahre aufheben soll, damit wir in einem Produkthaftungsfall damit überhaupt irgendetwas nachweisen können!

Sonnige (wenn auch leicht verwirrte) Grüße!

Michael



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Re: Aufbewahrungsfristen 22 years 3 weeks ago #23031

  • Andre_
  • Andre_'s Avatar
Hallo Vivian!
[...]
"Interessant sind auch die Geheimhaltungsvereinbarungen der Finalisten. Sie fordern häufig die vollständige Übergabe bzw. nachweisliche Vernichtung sämtlicher Daten und Dokumente nach Abschluss eines Auftrages. Damit wird der Auftragnehmer per Vertrag seiner Chance der Entlastung im Falle eines Produkthaftungsfalles beraubt - äußerst fragwürdige Praxis."
[...]
Wie will sich der Aufgeber eigentlich von der tatsächlichen Vernichtung der Unterlagen überzeugen? Führen die eine Betriebsdurchsuchung durch? Wo liegt der belastbare Schutzeffekt für den Auftraggeber, wenn eine derartige Vereinbarung wahrscheinlich schon sittenwidrig ist?
Irgendwie ist der Groschen da bei mir noch nicht gefallen...
Viele Grüße
Andre





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Re: Aufbewahrungsfristen 22 years 3 weeks ago #23032

  • FrankL._
  • FrankL._'s Avatar
Ich denke, um auf die unteren Postings Andre zurückzukommen, das da genau die Verwirrung stattfindet:
Ich habe z.B. einen Produktionsauftrag, der von den einzelnen Werkern/MA nach den jeweiligen Arbeitsschritten abgezeichnet wurde (ggf. auch mit Kommentaren etc.). Dieser Produktionsauftrag ist für die Produktrealisierung ein Nachweis - also muss ich ihn aufbewahren. Das heisst dann aber doch auch, das man im Produkthaftungsfall diesen hervorholen muss, um zu beweisen, das jeder Produktionsschritt mit i.O. abgezeichnet wurde. Gleiches würde doch dann für eine Machbarkeitsanalyse im Vertrieb u.ä. auch gelten, oder!??
Das heisst doch aber: Wenn dem so ist (mit Produkthaftung und so) das ich im schlimmsten Fall ALLE Dokumente und Aufzeichnungen die etwas mit dem gefertigten Produkt zutun haben, 30 Jahre aufbewahren muss - um eine Mutwilligkeit bzw. Nachlässigkeit entkräften zu können.
Oder irre ich mich jetzt total...?
Grüsse Frank L.




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