Ich denke, um auf die unteren Postings Andre zurückzukommen, das da genau die Verwirrung stattfindet:
Ich habe z.B. einen Produktionsauftrag, der von den einzelnen Werkern/MA nach den jeweiligen Arbeitsschritten abgezeichnet wurde (ggf. auch mit Kommentaren etc.). Dieser Produktionsauftrag ist für die Produktrealisierung ein Nachweis - also muss ich ihn aufbewahren. Das heisst dann aber doch auch, das man im Produkthaftungsfall diesen hervorholen muss, um zu beweisen, das jeder Produktionsschritt mit i.O. abgezeichnet wurde. Gleiches würde doch dann für eine Machbarkeitsanalyse im Vertrieb u.ä. auch gelten, oder!??
Das heisst doch aber: Wenn dem so ist (mit Produkthaftung und so) das ich im schlimmsten Fall ALLE Dokumente und Aufzeichnungen die etwas mit dem gefertigten Produkt zutun haben, 30 Jahre aufbewahren muss - um eine Mutwilligkeit bzw. Nachlässigkeit entkräften zu können.
Oder irre ich mich jetzt total...?
Grüsse Frank L.