Meine ganz persönliche Auslegung dazu:
Entscheidend ist zunächst, dass der klar definierte Begriff "Prozess" auch in Verbindung mit dem Begriff "Geschäftsprozess" richtig betrachtet wird. Dieses erläutere ich am Beispiel des Geschäftsprozesses (GP) Beschaffung:
Hier ist eine eindeutige Eingabebedingung vorhanden:
Der GP Beschaffung beginnt mit einem (in der Regel von anderen Fachabteilungen erstellten) klar definierten Auftrag (Materialanforderung) zur Beschaffung eines Zukaufmaterials oder einer Dienstleistung.
Die Tätigkeiten (Verarbeitungsbedingungen)im GP Beschaffung umfassen die Auswahl des Lieferanten, den Vertragsabschluß und die Pflege der Lieferantenbeziehung.
Die Ausgabebedingung lautet:
Das angeforderte Material steht im Lager oder der Bedarfsstelle spezifikationsgerecht zur Verfügung bzw. die Dienstleistung wurde spezifikationsgerecht erbracht.
Jeder einzelne Tätigkeitsschritt kann somit folgende Wechselwirkungen haben:
1. Eine Wechselwirkung zum nachfolgenden Tätigkeitsschritt. In einer klassischen Prozesskette ist dann die Ausgabebedingung gleichzeitig die Eingabebedingung in den nächsten Tätigkeitsschritt.
2. Eine oder mehrere Wechselwirkungen zu Tätigkeiten im eigenen Geschäftsprozess. Zum Beispiel setzt der Tätigkeitsschritt "Materialanforderung sichten" voraus, dass auch an anderer Stelle innerhalb dieses GP_s ein Prozess "Materialanforderungen erstellen" vorhanden ist.
3. Eine oder mehrere Wechselwirkungen zu Tätigkeiten in anderen Geschäftsprozessen. Zum Beispiel setzt der Tätigkeitsschritt "Beschaffungsprüfungen durchführen" voraus, dass im GP Produkt- und Herstellungsprozessentwicklung ein Prozess "Beschaffungsprüfungen planen" vorhanden ist.
Zusammenfassung:
Nach meiner festen Überzeugung ist es nicht sinnvoll (nutzbringend) möglich, Wechselwirkungen zwischen kompletten Prozessen darzustellen. Es muss sich immer um die Darstellung der Beziehungen (Wechselwirkung) zwischen konkreten einzelnen Tätigkeitsschritten handeln.
MfG
Peter Wintzer