: Hallo Anila,
: ein vollständiges Qualitätssicherungssystem müssen Sie nur nachweisen, wenn Sie Medizinprodukte der Klasse 3 in Verkehr bringen. Und auch dann muss es keine Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 sein. Es kann, es muss aber nicht. In der EG-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte Anhang II Punkt 3 sind die Minimalanforderungen an ein Qualitätssicherungssystem definiert. Interne Systemaudits werden dort z.B. auch nicht gefordert.
: Ich würde aber trotzdem beim Aufbau und bei der Dokumentation eines Qualitätssicherungssystems die Forderungen der DIN EN ISO 9001 zugrunde legen, und all die Punkte, die für mich wirklich keinen Sinn machen, ausklammern.
: Ruhige und gesegnete Weihnachten wünscht
: Wolfgang Malcherek
Hallo,
aber bitte nur aus Kapitel 7 Produktrealisierung ausklammern.
In anderen Kapiteln ist das ausklammern nicht zulässig.
Es bietet sich aber an eine allgemeine Formulierung dort einzubauen wo das ausklammern nicht möglich ist.
Und bitte nicht ein Unternehmen an die Norm anpasen - sondern umgekehrt - so wie Ihr Unternehmen Umsatz bringt ist es gut - Jetzt sollte es nur noch geschafft werden die bestehenden Verfahren so zu definieren, dass die Anforderungen an die Norm erfüllt werden.
Gruß
M.Theiß