Die neue 9001 erlaubt Ausschlüsse wie den der Entwicklung sowie anderer Bereiche des Kapitels 7 (Produkt- (oder halt Dienstleistungs-) realisierung. Begründet werden müssen solche Ausschlüsse mit der Art der Produkte (oder DL) den Kundenforderungen oder anwendbaren behördlichen Forderungen. Dies lässt sich so interpretieren, dass eine Entwicklung eines neuen PRoduktes oder einer neuen DL-Palette, die nicht im Auftrage des Kunden erfolgt, durchaus ausgeschlossen werden kann, wenn es die Qualität des Entwicklungsergebnisses nicht dringend erfordert, die Regelungen der ISO 9001 zu befolgen. Ein Beispiel wäre der schlüsselfertige Bau von Häusern, dort lässt sich das Thema sicherlich nicht ausschließen.