...Witz denken mit dem Zitat, bei dem ein bekanntes Revolverblatt jedes zweite Wort einer Aussage "zur besseren Lesbarkeit" herausgekürzt hat - und damit den Sinn der Aussage konterkarierte.
: "Die oberste Leitung muss ihre Verpflichtungen...indem sie
: a)...sowie der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen vermittelt,..."
Hier wurde genau das getan.In Wirklichkeit heißt es dort (Der Passus ist 1:1 kopiert):
Die oberste Leitung muss ihre Verpflichtung
bezüglich der Entwicklung und Verwirklichung
des Qualitätsmanagementsystems
und der ständigen Verbesserung
der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems
nachweisen, indem sie
a) der Organisation die Bedeutung
der Erfüllung der Kundenanforderungen
sowie der gesetzlichen und
behördlichen Anforderungen vermittelt,
: Somit ist es doch eine Normenforderung.
Falsch. Die Forderung aus diesem Absatz lautet daß die Leitung die WICHTIGKEIT der gesetzlichen Forderungen vermitteln muß, und das ist sehr weich. Es dürfte schon schwierig sein daraus eine Forderung nach einem gesicherten Prozess zu machen. Hier geht's ja "nur" um die Leitung

: Dazu muss man diese Anforderungen natürlich zunächst ermitteln.
Ermittel/Vermitteln - aber hallo!
: Noch Fragen, gerne!
Hhhmmm..., nein danke.
Bis dann,
Ralf Schmidt