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TOPIC: gesetzl. Vorgaben

Da mu ich an den ... 23 years 3 months ago #28200

  • RalfSchmidt_
  • RalfSchmidt_'s Avatar
..Witz denken mit dem Zitat, bei dem ein bekanntes Revolverblatt jedes zweite Wort einer Aussage "zur besseren Lesbarkeit" herausgekürzt hat - und damit den Sinn der Aussage konterkarierte.
: "Die oberste Leitung muss ihre Verpflichtungen...indem sie
: a)...sowie der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen vermittelt,..."
Hier wurde genau das getan.In Wirklichkeit heißt es dort (Der Passus ist 1:1 kopiert):
Die oberste Leitung muss ihre Verpflichtung
bezüglich der Entwicklung und Verwirklichung
des Qualitätsmanagementsystems
und der ständigen Verbesserung
der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems
nachweisen, indem sie
a) der Organisation die Bedeutung
der Erfüllung der Kundenanforderungen
sowie der gesetzlichen und
behördlichen Anforderungen vermittelt,
: Somit ist es doch eine Normenforderung.
Falsch. Die Forderung aus diesem Absatz lautet daß die Leitung die WICHTIGKEIT der gesetzlichen Forderungen vermitteln muß, und das ist sehr weich. Es dürfte schon schwierig sein daraus eine Forderung nach einem gesicherten Prozess zu machen. Hier geht's ja "nur" um die Leitung ;-)
: Dazu muss man diese Anforderungen natürlich zunächst ermitteln.
Ermittel/Vermitteln - aber hallo!
: Noch Fragen, gerne!
Hhhmmm..., nein danke.
Bis dann,
Ralf Schmidt



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Gesetzliche Forderungen ein muss?! 23 years 3 months ago #28208

  • OJ_
  • OJ_'s Avatar
allo Ralf Schmidt,
es war nicht beabsichtigt den Inhalt zu verändern. Vielen Dank für das ausführliche Zitat aus der Norm. Ich hatte eben zum einfacheren verstehen unnötige Worte - von denen es in der Norm genügend gibt - weggelassen.
In Ihren Ausführungen taucht plötzlich das Wort "WICHTIGKEIT" auf. In der Norm habe ich es nicht wieder gefunden. Sollte man ebenfalls nicht machen.
Was steht nun wirklich in der Norm und läßt sich daraus ableiten?
Zitat aus ISO 9001:2000 5.1 "Verpflichtung der Leitung":
Die oberste Leitung muss ihre Verpflichtung
bezüglich der Entwicklung und Verwirklichung
des Qualitätsmanagementsystems
und der ständigen Verbesserung
der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems
nachweisen, indem sie
a) der Organisation die Bedeutung
der Erfüllung ... der gesetzlichen und
behördlichen Anforderungen vermittelt,...
Hinweis: Vermitteln kann man nur was auch bekannt ist!!! Also müssen zunächst relevante gesetzliche Forderungen ermittelt werden. Die Darstellung erfolgt möglichst in einem Rechtskataster.
Weiter geht es dann unter 9001:2000 5.2 "Kundenorientierung":
"Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Kundenforderungen ermittelt und mit dem Ziel der Erhöhung der Kundenzufriedenheit erfüllt werden (siehe 7.2.1 und 8.2.1)"
Jetzt siehe 9001:2000 7.2.1 "Ermittlung der Anforderungen in Bezug auf das Produkt":
"Die Organisation muss folgendes ermitteln:
...c) gesetzliche und behördliche Anforderungen in Bezug auf das Produkt, und..."
Also wieder die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen ermitteln und katalogisieren.
Ergänzende Hinweise aus 9004:2000 5.2.3 "Gesetzliche und behördliche Anforderungen"
"Die Leitung sollte sicherstellen, dass die Organisation Kenntnis von den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen besitzt, die für ihre Produkte, Prozess und Tätigkeiten gelten, und sollte entsprechende Anforderungen als ein Bestandteil ihres Qualitätsmanagemntsystems einbinden...."
Hier wird die Betrachtungsweise auf Prozesse und Tätigkeiten erweitert. Dazu zählen dann automatisch sämtliche arbeitsplatzspezifischen Rechtsvorschriften, wie z.B. BGV Vorschriften, GefahrStoffV _20 usw.
Dazu die entsprechende Frage zur Selbstbewertung aus 9004:2000 Anhang A:
"Frage 4: Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien (5.2)
e) Wie stellt die Organisation die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen sicher?"
Damit ist eindeutig die Frage nach einem geregelten Ablauf gestellt. Eine entsprechende Festlegung ist somit unumgänglich.
Fazit: Ein funktionierendes (Q)Managementsystem ist nur dann Normenkonform, wenn die relevanten gesetzlichen Forderungen ermittelt, vermittelt und weitesgehend berücksichtigt werden. Denn wie heißt es so schön in der Einleitung der ISO 9001:2000 unter 0.1 "Allgemeines" 3. Absatz:
Diese Internationale Norm kann von internen und externen Parteien einschließlich Zertifizierungsstellen verwendet werden, um die Fähigkeit der Organisation zur Erfüllung der Anforderungen der Kunden, der Behörden und der eigenen Organisation zu bewerten."
Und eine Behörde arbeitet in der Regel nach Rechtsvorschriften.
Vielleicht jetzt noch ein paar Fragen?
MfG OJ




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