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TOPIC: Pr|fmittel "Waage"

Pr|fmittel "Waage" 24 years 8 months ago #1267

  • MichaelStein_
  • MichaelStein_'s Avatar
Reicht es nach ISO/TS 16949 aus, eine Waage mit der Versandmengen ermittelt werden, in die Pr|fmittel|berwachung zu integrieren oder mu_ diese geeicht werden?



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Re: Prüfmittel "Waage" 24 years 8 months ago #1268

  • Rescheneder_
  • Rescheneder_'s Avatar
: Reicht es nach ISO/TS 16949 aus, eine Waage mit der Versandmengen ermittelt werden, in die Prüfmittelüberwachung zu integrieren oder muß diese geeicht werden?
Wien, am 26.2000
Sehr geehrter Kollege !
Sind wir schon so weit gekommen, daß für die ISO solche Fragen gestellt werden. Es ist traurig, daß bei der Bürokratie in der ISO solche Fragen überhaupt aufkommen.
Mein Ratschlag: Vergessen Sie die ISO und das Zertifikat und verwenden Sie Ihre Waagen so wie bisher.
Näheres zu diesem Thema auf meinen Web-Seiten.
MFG
DI Karl Rescheneder A-1020 Wien, Untere Augartenstraße 9/2
Tel. + FAX: +43 1 330 70 70
Email: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Web Seiten:
web.dschungel.com/reschenede/sld001.htm
web.dschungel.com/reschenede/QN1/sld001.htm
web.dschungel.com/reschenede/QN2/sld001.htm
web.dschungel.com/reschenede/WM1/sld001.htm





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Re: Prüfmittel "Waage" 24 years 8 months ago #1271

  • Christian Wirth
  • Christian Wirth's Avatar
Guten Tag Herr Stein,
es sollte von der Waage eine regelmäßige Eichung stattfinden (z.B. alle 2 Jahre). Eine Integrierung in die Prüfmittelverwaltung ist oft sinnvoll, da somit eine zentrale Überwachung stattfindet (z.B. durch ein entsprechendes Verwaltungsprogramms). Die Unterziehung in Prüfmittelfähigkeitsuntersuchungen ist nicht notwendig.
Wenn mal wieder Fragen auftauchen, können Sie diese auch in unserem Forum stellen !
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wirth


IMQ Diskussionsforum

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Re: Prüfmittel "Waage" 24 years 8 months ago #1272

  • Dr.H.Saalfeld_
  • Dr.H.Saalfeld_'s Avatar
Guten Tag!
Ganz ohne Polemik und ohne Anwendung der Normen: Jedes Messgerät, das Mengen erfasst, die zu bezahlen sind, muss geeicht sein. Das ist Gesetz (Eichgesetz!) und kann durch Normen nicht ausgehebelt werden.
Also die Waage beim Gemüsebauern auf dem Wochenmarkt, der Zapfsäule an der Tankstelle oder der Kilometerzähler im Taxi.
Dazu gibt es weitere Messgeräte mit Eichpflicht: Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte usw. (also medizinische Messgeräte in Arztpraxen bzw. Apotheken oder Krankenhäusern).
Alle anderen Messgeräte müssen nicht geeicht werden.
In den meisten Unternehmen hat sich (bei Einführung einer Prüfmittelüberwachung) herausgestellt, dass viele Prüfmittel (typisch 30\%) nicht mehr die Spezifikationen erfüllen.
Daher macht es Sinn, eine regelmäßige und vernünftige "Wartung" dieser Betriebsmittel vorzunehmen.
Für eine Waage könnte man z.B. mit geeichten Gewichtssätzen (haben Eichgültigkeitsdauern von mehreren Jahren) die fortdauernde Eignung feststellen.
Wenn die Gewichte, die diese Waage ermittelt, Basis für eine Bezahlung sind, dann ist also m.E. die Eichpflicht gegeben. Die Gültigkeitsdauer dieser Eichungen beträgt meines Wissens für Waagen mehrere Jahre.
Allerdings müssen Sie dazu den Eichbeamten bestellen (und bezahlen).



bqm Dr. Saalfeld - Beratung für Qualitätsmanagement

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Re: Prüfmittel "Waage" 24 years 8 months ago #27429

  • Christian Wirth
  • Christian Wirth's Avatar
uten Tag Herr Stein,
es sollte von der Waage eine regelmäßige Eichung stattfinden (z.B. alle 2 Jahre). Eine Integrierung in die Prüfmittelverwaltung ist oft sinnvoll, da somit eine zentrale Überwachung stattfindet (z.B. durch ein entsprechendes Verwaltungsprogramms). Die Unterziehung in Prüfmittelfähigkeitsuntersuchungen ist nicht notwendig.
Wenn mal wieder Fragen auftauchen, können Sie diese auch in unserem Forum stellen !
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wirth


IMQ Diskussionsforum

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Re: Prüfmittel "Waage" 24 years 8 months ago #27430

  • Dr.H.Saalfeld_
  • Dr.H.Saalfeld_'s Avatar
uten Tag!
Ganz ohne Polemik und ohne Anwendung der Normen: Jedes Messgerät, das Mengen erfasst, die zu bezahlen sind, muss geeicht sein. Das ist Gesetz (Eichgesetz!) und kann durch Normen nicht ausgehebelt werden.
Also die Waage beim Gemüsebauern auf dem Wochenmarkt, der Zapfsäule an der Tankstelle oder der Kilometerzähler im Taxi.
Dazu gibt es weitere Messgeräte mit Eichpflicht: Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte usw. (also medizinische Messgeräte in Arztpraxen bzw. Apotheken oder Krankenhäusern).
Alle anderen Messgeräte müssen nicht geeicht werden.
In den meisten Unternehmen hat sich (bei Einführung einer Prüfmittelüberwachung) herausgestellt, dass viele Prüfmittel (typisch 30\%) nicht mehr die Spezifikationen erfüllen.
Daher macht es Sinn, eine regelmäßige und vernünftige "Wartung" dieser Betriebsmittel vorzunehmen.
Für eine Waage könnte man z.B. mit geeichten Gewichtssätzen (haben Eichgültigkeitsdauern von mehreren Jahren) die fortdauernde Eignung feststellen.
Wenn die Gewichte, die diese Waage ermittelt, Basis für eine Bezahlung sind, dann ist also m.E. die Eichpflicht gegeben. Die Gültigkeitsdauer dieser Eichungen beträgt meines Wissens für Waagen mehrere Jahre.
Allerdings müssen Sie dazu den Eichbeamten bestellen (und bezahlen).



bqm Dr. Saalfeld - Beratung für Qualitätsmanagement

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