Wichtig ist wohl
1) dass der BOL von "ganz oben" beauftragt wurde. Das ist wohl hier der Fall.
2) dass er die nötige Unabhängigkeit von der Geschäftsführung hat. Das kann in diesem Fall wohl nur der "externe" Auditor beurteilen.
Ich hatte mal zwei ähnliche Fälle.
In beiden Fällen gab es jeweils zwei GF, von denen war einer der dominante, der die Geschäftspolitik festlegte und das Unternehmen im eigentlichen Sinne führte. Der zweite GF war eher aus praktischen Erwägungen GF geworden. Er leitete eine entfernt liegende Filiale, da sind GF-Kompetenzen manchmal praktischer.
Im zweiten Fall war es die mitarbeitende fachlich ebenbürtige Ehefrau. Da war die GF-Ernennung wohl auch eine Image-Frage.
In beiden Fällen habe ich die Unabhängigkeit des BOL bei der Zertifizierung bejaht.
In kleineren Betrieben mag BOL und QMB identisch sein. In größeren Betrieben ist der BOL stets der direkt Beauftragte. In den einzelnen Bereichen sind QMBs, die dem BOL unterstellt sind, für das QM-System verantwortlich.