Hallo, Anne,
ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich versuchs mal in meinen Worten:
Verschuldensunabhängigkeit (im ProdHG): Jeder, der etwas mit Fehler weiter gibt (also in Verkehr bringt), kann für aus dem Fehler entstehende Folgen haftbar gemacht werden, bis letztlich zu demjenigen, bei dem der Fehler entstanden ist.
Es gilt auch noch die Beweislastumkehr in der ProdHG (uhd ich meine, auch nur hier): Sobald der Verdacht besteht, dass Du einen Fehler weiter gegeben bzw produziert hast, musst Du beweisen, dass Du unschuldig bist. Der Geschädigte kann sich jemanden in der Kette "aussuchen", an den er seine Forderung stellt.
Garantie: Eine freiwillige Leistung.
Gewährleistung: Gesetzliche Verpflichtung zum Ersatz bzw Reparatur bei fehlerhaften Produkten. Per EU-Recht geregelt. Bei Neuprodukten (zumeist?) 2 Jahre. Gibt aber meines Wissens Ausnahmen, z.B. bei gebrauchten Artikeln.
Der Fehler / Mangel kann auch erst in der Nutzung entstehen. Sonst wär z.B. die GWL auf 2 Jahre überflüssig. Oder auch die ProdHaftung, die sich auf bis zu 30 Jahre erstreckt.
Produzentenhaftung: weiß ich nicht
Pflichtverletzung aus Vertrag: weiß ich nicht
Ich hoffe, damit kannst Du ein Stückchen weiter kommen.