Hallo,
Ein Geschäftsplan im eigentlichen Sinn ist lt. TS 16949 nicht direkt gefordert.
In der TS ist lediglich die Rede davon, dass die Unternehmensziele in den Geschäftsplan aufgenommen werden müssen.
D.h. heisst, die Ziele sind gefordert, und diese müssen in einem Papier stehen, welches sich Geschäftsplan schimpft.
Den Geschäftplan würde ich einem Auditor nie vorlegen. Wenn die Frage nach den Zielen kommt, können diese alternativ im QM-Review kommuniziert werden oder es wird eine Unterlage erstellt in der die Ziele explizit benannt sind und über das schwarze Brett im Unternehmen kommuniziert werden.
Diese Lösung ist jedoch nicht so elegant.
Besser ist es die Unternehmensziele in einer zentralen Regelbesprechung mit der GF zu definieren und über Datenblätter mit untergeodneten Zielen durch die Abteilungsleiter an die MA zu kommunizieren. Die Erfüllung dieser Ziele dann wiederum durch die AL in dieser Regelbesprechung an die GF zu kommunizieren und ggf. zu "verteidigen"
So ist auf jeden Fall gewährleistet, dass die Ziele tatsächlich Ziele sind und nachverfolgt werden und nicht nur der Auditorenbefriedigung dienen.
Gruß Nomaster