Eine kleine Haftungsfrage: Angenommen, ein Kunde, den ein selbstständiger QM-Berater bei der Einführung eines QM-Systems beraten hat, schickt dem Berater über einen Anwalt einen netten Brief, weil das QM-System von einem unabhängigen Zertifizierer in wesentlichen Punkten nicht akzeptiert wurde. Stempel verweigert also. Der Kunde will nun quasi sein Geld vom Berater zurück. Der Berater weiß selbst, dass er bei einigen Punkten etwas genauer hätte hinschauen sollen. Er hat keine Haftpflichtversicherung, die Beratungsfehler abdecken könnte. Kommt der Kunde damit durch?