Hallo Zusammen,
Laut Produkthaftungsgesetz müssen Dokumente 10 Jahre aufgehoben werden,gibt es hier andere Gesetzestexte oder Empfehlungen, die man zur Argumentation für eine geringere Aufbewahrungszeit heranziehen könnte?
1. Gelten diese 10 Jahre auch für mikrobiologische Ergebnisse von schnellverderblichen Produkten(Verbrauchsdatum durchschnittlich 8 Tage)?
2. Was ist mit anderen Dokumenten die die Rückverfolgbarkeit und Qualität des Produktes betreffen (Kennzeichnungskontrollen, Wareneingangskontrollen, Abpackaufträge)?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Allegra