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TOPIC: Messmittelfähigkeitsnachweis

Messmittelfähigkeitsnachweis 17 years 6 months ago #18351

  • Richard_
  • Richard_'s Avatar
Guten Tag,
hätte zwei Fragen zum Messmittelfähigkeitsnachweis.
1. Hat "Auflösung" eines Messmittel was mit "Absolutmessgenauigkeit" zu tun?
Aus meiner Sicht nein, aber ich lass ich gerne belehren ?
2. Wie muss nach Qualitätsrichtlinien die "Absolutmessgenauigkeit" aussehen, wenn ich eine Toleranzgrenze von +/- x\% habe ?
Gruß,
Richard
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Re: Messmittelfähigkeitsnachweis 17 years 6 months ago #18352

  • Westo501
  • Westo501's Avatar
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Auflösung eines Messmittels beschreibt die Anzahl der Dezimalstellen.
Für die Absolutmessgenauigkeit gibt es - abhängig vom Anwendungsgebiet - unterschiedliche Anforderungen.
Ein allg. gutes Maß wäre, wenn 6 Standardabweichungen einer Messreihe (Standardmaterial, homogen) noch in die Breite der gegeben Spezifikation passen. Damit wäre ein sogenannter Cg-Index von 1,0 erreicht.
Aber wie gesagt: Es gibt hier unterschiedliche Anforderungen. Automobilzulieferer haben da teilweise mit utopischen Forderungen zu "kämpfen".
Grüße
Thomas
"Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"
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