Guten Tag,
hätte zwei Fragen zum Messmittelfähigkeitsnachweis.
1. Hat "Auflösung" eines Messmittel was mit "Absolutmessgenauigkeit" zu tun?
Aus meiner Sicht nein, aber ich lass ich gerne belehren ?
2. Wie muss nach Qualitätsrichtlinien die "Absolutmessgenauigkeit" aussehen, wenn ich eine Toleranzgrenze von +/- x\% habe ?
Gruß,
Richard