Hallo,
na endlich hat sich mal ein Lieferant gewehrt. .... Beifall, Glückwunsch, Begeisterung ....
Das Urteil würde mich auch interessieren. Ich werde mal recherchieren.
Fakt ist: Eine Pauschale ist in der Regel unzulässig. Der Lieferant ist nach HGB/BGB lediglich dazu verpflichtet, die real entstandenen Schadenfolgekosten zu tragen. Dabei muss jedoch der Kunde alle zumutbaren und sinnvollen Maßnahmen ergreifen, um weitere Folgeschäden abzuwenden. Dazu gehört z. B. die Wareneingangskontrolle.
Die vor allem in der Automobilidustrie gängigen vom Kunden berechneten Fallpauschalen halte ich für massiv überhöht. Man kann sich kaum gegen den Eindruck wehren, hier soll zusätzlicher Gewinn aus Reklamationen geschlagen werden. So mancher QM-Mitarbeiter hat schon zugegeben, dass die Unternehmensleitung selbst von der QM-Abteilung Einnahmen erwartet. Wie soll sie das in der Praxis realisieren?
Sie berechnet halt überhöhte Pauschalen für Reklamationen oder lässt sogar die Kosten für Audits beim Lieferanten vom Lieferanten tragen.
Die Kunden missbrauchen nicht selten Ihre Macht zu Ungunsten des Lieferanten. Ich halte das für höchst unfair.
Schöne Grüße
Vivian