Wer ist online

We have 77 guests and no members online

An-/Abmeldung

Datenbankzugriffe

 
Welcome, Guest
Username: Password: Remember me
Archiv 2007 des Forums der quality-Datenbank
  • Page:
  • 1

TOPIC: Arbeitsanweisungen

Arbeitsanweisungen 17 years 9 months ago #18151

  • Bettina_
  • Bettina_'s Avatar
Hallo an alle, die mit QM beauftragt sind,
wer kann mir bei folgender Frage weiterhelfen?:
Ich erstelle einige Arbeitsanweisungen neu und überarbeite bereits vorhandene Arbeitsanweisungen. Muss ich in den Arbeitsanweisungen eine Aussage zur Archivierung der jeweiligen Arbeitsanweisung machen? Werden Dokumente, z.B. Betriebstagebücher etc. ,erstellt, macht ein Archivierungszeitraum Sinn.
Aber eine Arbeitsanweisung?
Danke Bettina
The administrator has disabled public write access.

Re: Arbeitsanweisungen 17 years 9 months ago #18152

  • Markus_
  • Markus_'s Avatar

: Muss ich in den Arbeitsanweisungen eine Aussage zur Archivierung der jeweiligen Arbeitsanweisung machen?

:
Hallo Bettina,
hast Du kein Verfahren, in dem die Lenkung Deiner Dokumente und Aufzeichnungen generell geregelt ist?
Also eine klare Gliederung mit Zuordnungssystem, Verteiler und einer Aussage zur Archievierung von ungültigen Dokumenten?
Wir haben mit einer entsprechenden VA dieses Problem gelöst :o)
Gruß
Markus
The administrator has disabled public write access.

Re: Arbeitsanweisungen 17 years 9 months ago #18157

  • StefanQM_
  • StefanQM_'s Avatar
Ich habe diese Anforderung gelöst, indem ich in allen AA ein Kapitel "Mitgeldende Unterlagen" eingerichtet habe, in dem ich auf die gültige Verfahrensanweisung "Lenkung von Dokumenten" verweise. In dieser VA habe ich die Aufbeahrungsfristen und -orte festgeschrieben. So muss man sich bei neuen AA_s nur auf diese VA beziehen.
The administrator has disabled public write access.

Re: Arbeitsanweisungen 17 years 9 months ago #18191

  • Qualitäter
  • Qualitäter's Avatar
Hallo Bettina,
vielleicht noch einen Hinweis zu deiner Frage ob es Sinn macht AAs aufzubewahren.
Sollte im Lebenszyklus deines Produktes eine Reklamation auftreten, die AA aus dem verursachenden Bereich sich jedoch inzwischen geändert haben, ist es schwer ohne ältere Version festzustellen bzw. zu begründen warum das Produkt nicht den Anforderungen entspricht (angenommen es war etwas nicht deutlich genug beschrieben was inzwischen verbessert wurde).
Eine AA sollte also mind. so lange aufbewahrt werden wie die Gebrauchsdauer (oder MHD) des Endprodukts ist + einen Sicherheitsfaktor.
Bei uns ist dies zum Beispiel MHD (Lebensmittel) + 1 Jahr
Viele Grüße
Qualitäter
The administrator has disabled public write access.
  • Page:
  • 1
Time to create page: 0.190 seconds
Copyright © 2025 quality. All Rights Reserved.
Joomla! is Free Software released under the GNU General Public License.