Hallo an alle, die mit QM beauftragt sind,
wer kann mir bei folgender Frage weiterhelfen?:
Ich erstelle einige Arbeitsanweisungen neu und überarbeite bereits vorhandene Arbeitsanweisungen. Muss ich in den Arbeitsanweisungen eine Aussage zur Archivierung der jeweiligen Arbeitsanweisung machen? Werden Dokumente, z.B. Betriebstagebücher etc. ,erstellt, macht ein Archivierungszeitraum Sinn.
Aber eine Arbeitsanweisung?
Danke Bettina