Hallo MissBoedefeldt!
Viellecht darf ich noch etwas zu Franks Bemerkungen hinzufügen:
Bei uns werden leider all zu viele Kundenaudits absolviert.
Zur Durchführung von Kunenaudits habe ich daher eine Richtlinie herausgegeben, die ohne Zustimmung von der G und von mir nicht abgewandelt werden darf.
* Bei der Ankündigung eines Kundenaudits ist ein Auditprogramm mit genau festgelegtem zeitlichen Ablauf und Inhalt anzugeben.
* Das Audit darf sich nur auf Prozesse und Abläufe beziehen, die mit den Produkten des Kunden in Verbindung stehen (Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen, Prüfpläne, Aufzeichnungen, etc.)
* Bei übergreifenden Prozessen, wie Führungsprozess (Planung, Review....) und Personalentwicklung (Planung, Nachweise) werden nur jene Passagen diskutiert, die die Produkte des Kunden betreffen.
* Bei der vor Ort-Begehnnug, werden nur Prozesse (Produktionsanlagen und Maschinen) gezeigt auf denen die vom Kunden im Auditprogramm festgelegten Produkte produziert werden. Das gleich gilt für das Lager.
Das bedeutet nun nicht, dass alles andere abgeschottet wird, sondern , dass diese Punkte nicht Inhalt des Auditprogrammes sind, und daher auch kein Auditthema sind.
Für eine saubere Vorgehensweise und um Missverständnisse zu vermeiden ist wesentlich, dass ein wirkllich detailliertes und vollständiges Auditprogramm abgestimmt wird.
Ein Handbuch im klassischen Sinn haben wir schon lange nicht mehr. Der Kunde erhält jene Unterlagen (allg. Prozessmodell, Prozessmodell, Prozessbeschreibungen, u.s.w.), die mit uns abgestimmt sind.
Keinesfalls dazu gehören, der Managementreview, Auditberichte, FMEA und einige weitere sensible Dokumente.
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