Hallo auch.
Also: Hier gibt es gar keine Pauschalregelung. Zunächst einmal sollte man klären: Warum gehe ich denn überhaupt zum Sortieren zum Kunden? Welche Handhabe hat er denn? Dann sollte man vertraglich vereinbaren, wer die Sortierkosten übernimmt. Da ja, wie Du schreibst, vertragl. nichts über Sortierkosten, Quoten usw. vereinbart wurde, (was meiner Meinung nach schon sehr fahrlässig ist) gilt eben das Gesetz. Ganz grob:
Euer Kunde ist im Rahmen der Produkthaftung verpflichtet, eine Wareneingangskontrolle durchzuführen. _377/378 HGB
Fall: Fehlerhafte Teile werden weiterverarbeitet, durch den vergeblichen Einsatz von Arbeitsleistung und Material, notwendigen Nachbesserungstätigkeiten entsteht Vermögensschaden. Grundsätzlich gilt: Mangelhafter Input bedingt mangelhaften Output. (Salopp: Shit in, Shit out)
Konsequenz: Dies begründet für das Unternehmen eine Haftung, die nach dem deutschen Recht und in den meisten anderen Rechtsordnungen in unbegrenzter Höhe besteht.
Dem versucht der Gesetzgeber durch das HGB vorzubeugen.
Folgeschäden, resultierend aus oben angeführten Fall, Rückrufaktionen usw. können einen Zulieferbetrieb schon mal ruinieren,
denn nach dem Gesetz kann der Abnehmer Euerer Teile Ersatz des durch eine Pflichtverletzung des Lieferanten entstandenen Schadens verlangen.
So, zurück vom Gesetz in die Realität.
Fazit:
Der Kunde hat das Recht auf einwandfreie Ware, die hast Du zu gewährleisten. Folgeschäden müssen vermieden werden. Sortierkosten zurück ich glaube nicht, das Du da irgend eine Chance hast.