Moin,
zu Frage 2: Natürlich kann man die Kosten dem Lieferanten anlasten, wenn er Schuld trägt. Beim Umfang kommt es allerdings auf die Vertragslage zwischen euch und dem Zulieferer an.
Eine wichtige Frage ist zum Beispiel wo die Prüfung der Qualität vorgenommen wird. Normalerweise ist das beim Wareneingang, es kann allerdings auch auf den Warenausgang vom Zulieferer verlegt werden. Es ist ein großer Unterschied ob ihr selbst oder der Zulieferer fehlerhafte Teile als i.O. prüft.
Desweiteren sollte die Haftpflichtversicherung eueres Zulieferers über eine genügend hohe Deckungssumme verfügen.
Solche Fragen werden normaler Weise im Rahmen ein Riskmanagement geklärt. Kannst ja mal nachfragen ob ihr sowas habt.
Gruß
: Guten Morgen,
: ich arbeite an einer Diplomarbeit "Analyse und Optimierung einer Wareneingangsprüfung in der Automobilindustrie".
: Mit dem Thema bin ich ziemlich alleine, d.h. es gibt keinerlei Vorgaben vom Arbeitgeber in welche Richtung sich das ganze entwickeln soll, bzw. über den Inhalt. Das macht die Sache natürlich nicht gerade leichter.
: Ich hab verschiedene Fragen dazu:
: - wie hoch sind ungefähr die Kosten für die Impementierung von CAQ im WE
: - wenn im Feld Reklamationen von Kaufteilen auftreten, kann ich diese dem Lieferanten anlasten? Wie?
: - ich habe überlegt ein Benchmark durchzuführen. Allerdings dürfte das interne Benchmark dürftig ausfallen (nur 2 Werke die fast gleiche WEP machen) Hätte ich Erfolg wenn ich eine "grobe" Umfrage bei Konkurenten mache? Wie?
: Für jegliche Ratschläge zu den Fragen oder auch allgemeiner Rat zur Diplomarbeit wäre ich dankbar.