Hallo,
erstmal was grundsätzliches: "Durchfallen" kann man bei einem Audit (egal ob Überwachung oder Verlängerung) nicht! (Gilt zumindest für die akkreditierten Zertifizierer)
Wenn der Auditor Abweichungen feststellt, schreibt er das auf und erwartet, dass Ihr eine geeignete Korrekturmaßnahme ergreift und ihm irgendwie nachweist.
Solltet Ihr mehrere Abweichungen haben, so wird der Auditor irgendwann sagen, es sind zuviele und ein Nachaudit durchführen wollen.
Nur wenn Ihr euch strikt weigern würdet, die Abweichungen zu beheben, wird und kann er euch das Zertifikat entziehen.
Die Aussage "2 Abweichungen oder 7 Feststellungen und man ist durchgefallen" von Naja ist völliger Unsinn. Wie gesagt, den Begriff "Durchgefallen" gibt es bei akkreditierten Zertifizierern gar nicht.
Zu eurer Wareneingangsprüfung:
Die Normforderung ist klar: es muss eine Aufzeichnung darüber geführt werden. Dies ist im einfachsten Fall (und für euch wahrscheinlich praktikabel) ein Namenskürzel mit Datum auf dem Lieferschein.
Da der Auditor das Fehlen dieser Aufzeichnung schon im letzten Jahr festgestellt hat und es in diesem Jahr immer noch nicht so richtig klappt, erfordert ganz klar eine Korrekturmaßnahme eurerseits. Die hätte er auch schon in diesem jahr als Abweichung aufschreiben können. Spätestens im nächsten Jahr muss er diese Korrektur einfordern.
Noch was grundsätzliches zu Zertifizierungsaudits:
Warum haben alle immer Angst, davor, eine (oder mehrere) Abweichungen zu kassieren?? Eine Abweichung ist nichts schlimmes!
Das genau ist doch das Ziel eines Audits, dass ein externer mit Branchenerfahrung einmal nachsieht, was sich im Unternehmen verbessern lässt! Wenn der Auditor praxisgerecht begutachtet, kann es euch nur helfen.
Und wenn ihr die Abweichungen sinnvoll und effektiv erledigt, ist das Grundprinzip der ISO 9001 doch voll erfüllt!
Beste Grüße
Fritzenegger