Also unsere Gefahrenermittlung im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutz hat nicht jeden Hammer o.ä. erfasst...es wird zwar auf Werkzeuge eingegangen, doch explizit nicht auf jedes einzelne...da wir uns nach den Richtlinien unserer BG gerichtet haben, ist das wohl auch okay...ich weiss jetzt nicht wie das z.B. in der Metallbranche aussieht, doch bei uns (Handel & Transport) ist das Thema nicht so brisant...und wurde vom externen ASB abgenommen...
Kuhemmbäh