Hallo Henrik,
zuständig ist meines Wissens nach der Arbeitgeber / Unternehmer (Unternehmerpflicht). Für Gefahrstoffe lässt sich die Pflicht aus _ 14 Gefahrstoffverordnung ersehen. Aber auch für andere bzw. alle Anweisungen dürfte letzten Endes hauptverantwortlich der Unternehmer/Arbeitgeber/Betriebsinhaber sein, so dass gleichgültig sein dürfte, wenn sein verlängerter Arm, z.B. der Abteilungsleiter, eines Tages nicht mehr da sein sollte.
Gruß
Konstantin
: Meines Wissens nach erhalten Betriebsanweisungen (für Gefahrstoffe, Biostoffe, Betriebsmittel, etc.) ihre Gültigkeit durch die Unterzeichnung des Verantwortlichen (z. B. Geschäftsführer, Abteilungsleiter). Steht das auch irgendwo? Was passiert mit der Gültigkeit, wenn der Verantwortliche das Unternehmen verlässt, die Position neu besetzt wird. Bleibt die Gültigkeit erhalten oder muss neu unterzeichnet werden?
: Verhält sich das mit Dienstanweisungen ähnlich?
: Ich würde mich über klärende Antworten freuen und danke für eure Bemühungen im voraus.