Hallo Else,
die Antwort war ja kurz und bündig. Für mich haben sich daraus allerdings ein paar Praxisfragen ergeben.
1. Wo steht das?
2. Bei Prüfvorrichtungen etc. ist das ganze recht praktikabel. Wie verhält es sich jedoch z. B. mit Messschiebern oder anderen "hochdynamischen" Messmitteln? Ich konstruiere mal ein Beispiel: Es wird in drei Schichten gearbeitet und in jeder Schicht arbeitet ein Prüfer mit seinem personengebundenen Messschieber. Werden die Messschieber kalibriert, bekommt er ein kalibriert, erhält er ein gültiges Austauschprüfmittel. Die Prüfung wird durch die Unterschrift/Stempel des Prüfers dokumentiert. Reicht das aus? Wie genau muss man hier tatsächlich sein?
Schöne Grüße
Vivian