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TOPIC: kurzfristige Verlagerung zu einer "Verlängerten Werkbank"

kurzfristige Verlagerung zu einer "Verlängerten Werkbank" 18 years 3 months ago #16722

  • Jens_
  • Jens_'s Avatar
Hallo,
um kurzfistige Kapazitätsengpäße abzufangen möchten wir einzelne Fertigungsaufträge von unserer Eigenfertigung zu einer "Verlängerten Werkbank" weitergeben. Wollen diese aber im Anschluß wieder in der Eigenfertigung übernehmen.
Enggenommen sind dies ja Verlagerungen, die dem Kunden gegenüber anzeigepflichtig sind.
Ich suche nach Argumenten, diese "kurzzeitigen Verlagerungen" nicht anzeigen zu müssen.
Gibt es hier (legale) Ideen?
Gruß Jens
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Re: kurzfristige Verlagerung zu einer "Verlängerten Werkbank" 18 years 3 months ago #16724

  • FrankHergt_
  • FrankHergt_'s Avatar
: Ich suche nach Argumenten, diese "kurzzeitigen Verlagerungen" nicht anzeigen zu müssen.
: Gibt es hier (legale) Ideen?
Ja: Vergiß es!!! Wir sind nicht Automotive und gehen mit unseren Lieferanten sehr schonend um. Aber das wäre auch für mich ein Anlaß für eine Erstmusterprüfung. Ich wäre ziemlich ungnädig, wenn ein Lieferant solche Scherze hinter meinem Rücken triebe.
Und da Ihr Lieferant bei uns seid...
Schöne Grüße
Frank
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Re: kurzfristige Verlagerung zu einer "Verlängerten Werkbank" 18 years 3 months ago #16725

  • Q
  • Q's Avatar
Hallo,
nur aus eigeninteresse,wir sind keine lieferanten:-), ähmmm wo steht denn das mit dieser anzeigepflicht dem kunden gegenüber?
"verlängerte werkbank"- in welchem rahmen ist dies notwendig/ zulässig?
Q
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Re: kurzfristige Verlagerung zu einer "Verlängerten Werkbank" 18 years 3 months ago #16726

  • Systemmanager_
  • Systemmanager_'s Avatar
Hi!
Ich sehe das Thema etwas differenzierter:
* Die verlängerte Werkbank gehört zum Unternehmen.
* Die verlängerte werkbank steht nicht im Ausland
* Keine neuen Unterleiferanten
* Keine neuen Prozesse
* Das Management und die Q-Verantwortung trägt der Hauptstandort.
* Das QMS ist Teil des gesamt QMS
* Lieferadresse ist der Hauptstandort
* Rechnungslegung erfolgt durch den Hauptstandort
* Eine interne Requalifizierung ist durch zu führen, mit allem drum und dran. Q-Aufzeichnugen müssen vorhanden sein, usw....
* Nicht ganz legal (vor Allem bei OEM's), aber ich würde in einem solchen Fall den Kunden nicht unbedingt informieren. Im Bedarfsfall ist ja alles vorhanden.
Auf Sicht ist die Sache jedenfalls zu bereinigen..

Systemmanager

: : Ich suche nach Argumenten, diese "kurzzeitigen Verlagerungen" nicht anzeigen zu müssen.

: : Gibt es hier (legale) Ideen?

: Ja: Vergiß es!!! Wir sind nicht Automotive und gehen mit unseren Lieferanten sehr schonend um. Aber das wäre auch für mich ein Anlaß für eine Erstmusterprüfung. Ich wäre ziemlich ungnädig, wenn ein Lieferant solche Scherze hinter meinem Rücken triebe.

: Und da Ihr Lieferant bei uns seid...

: Schöne Grüße

: Frank
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Re: kurzfristige Verlagerung zu einer "Verlängerten Werkbank" 18 years 3 months ago #16728

  • FrankHergt_
  • FrankHergt_'s Avatar
: * Die verlängerte Werkbank gehört zum Unternehmen.
Hallo Systemmanager!
Woraus liest Du das? Bei uns ist eine VWB ein ganz normaler Lieferant. Nur die Abwicklung ist über Arbeitsplan / Fertigungsauftrag / ev. Materialbeistellung.
Bei einer Verschiebung innerhalb des Unternehmens von einem Standort an den anderen sehe ich's ähnlich wie Du.
Schöne Grüße
Frank
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Re: kurzfristige Verlagerung zu einer 18 years 3 months ago #16729

  • Heiner_
  • Heiner_'s Avatar
Hallo Jens,
nehme an, die verlängerte Werkbank ist ein Lohnfertiger?
Hier müsste normalerweise neu bemustert werden.
Bei Prozessverlagerungen innerhalb eines Unternehmens (anderer Standort) besteht zumindest Infopflicht an den Kunden.
Wir binden in solchen Fällen immer den Kunden mit ein.
Hat uns bei Requalifikationen schon so manchen Ärger erspart.
mfg
Heiner
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