Hi!
Ich sehe das Thema etwas differenzierter:
* Die verlängerte Werkbank gehört zum Unternehmen.
* Die verlängerte werkbank steht nicht im Ausland
* Keine neuen Unterleiferanten
* Keine neuen Prozesse
* Das Management und die Q-Verantwortung trägt der Hauptstandort.
* Das QMS ist Teil des gesamt QMS
* Lieferadresse ist der Hauptstandort
* Rechnungslegung erfolgt durch den Hauptstandort
* Eine interne Requalifizierung ist durch zu führen, mit allem drum und dran. Q-Aufzeichnugen müssen vorhanden sein, usw....
* Nicht ganz legal (vor Allem bei OEM's), aber ich würde in einem solchen Fall den Kunden nicht unbedingt informieren. Im Bedarfsfall ist ja alles vorhanden.
Auf Sicht ist die Sache jedenfalls zu bereinigen..
Systemmanager
: : Ich suche nach Argumenten, diese "kurzzeitigen Verlagerungen" nicht anzeigen zu müssen.
: : Gibt es hier (legale) Ideen?
: Ja: Vergiß es!!! Wir sind nicht Automotive und gehen mit unseren Lieferanten sehr schonend um. Aber das wäre auch für mich ein Anlaß für eine Erstmusterprüfung. Ich wäre ziemlich ungnädig, wenn ein Lieferant solche Scherze hinter meinem Rücken triebe.
: Und da Ihr Lieferant bei uns seid...
: Schöne Grüße
: Frank