Hallo Elke,
du solltest auf jeden Fall fachliche Weisungsbefugnis haben. Spätestens wenn das QMS zusätzliche Arbeit für die Abteilungsleiter mit sich bringt - seien sie auch noch so vernünftig und einsichtig - hilft dir die Weisungsbefugnis, den nötigen Druck aufzubauen. Weisungsbefugnis hilft so manche Priorität zu verschieben bzw. Blockaden aufzulösen.
Es wäre auch wünschenswert, eine gewisse disziplinarische Weisungsbefungnis zu besitzen. Die Notwendigkeit hängt davon ab, inwieweit du in deinem Amt von der GL unterstützt wirst. In Unternehmen, in denen die GL hinter dem QMS und QMB steht, kommt dieser auch ohne aus. Steht die offiziell GL nicht dahinter, tut dies selten auch die 2. Leitungsebene. Die formale Weisungsbefugnis ist dann manchmal das einzige Durchsetzungsinstrument, was dem QMB bleibt.
Frauen haben es mit der Durchsetzung meist deutlich schwerer als Männer. Selbst männliche Zeitgenossen, die man unter "normalen" Bedingungen für emanzipiert gehalten hat, beginnen gern einen völlig unsachlichen und internen Machtkampf, wenn es um die Überwachung und Bewertung ihrer Arbeit geht.
Als Frau wäre mir aus meinen Erfahrungen heraus das Weisungsrecht besonders wichtig.
Viel Erfolg
Vivian