Hallo Herr Jäger,
zum ersten ist nach deutschem Lebensmittelrecht zur Deklaration nicht die ALBA-Liste gültig, sondern lediglich die EU-Liste mit 11 Allergenen.
Zu Ihrer eigentlichen Frage:
Nur Karotte ist nicht kennzeichnungspflichtig, auf einem Glas Karottensalat zum Beispiel steht Karotte auch nicht explizit als Allergen, sondern als Bestandteil der Zutatenliste.
Hoffe, das hilft weiter!
Grüße
Nicole
: Guten Tag,
: bzgl. oben genannten Themas habe ich eine allgemeine Anfrage in bezug auf Deklaration von Zutaten/ Inhaltsstoffen lt. Alba Liste. U.a. wird gefordert die Zutat Umbelliferae zu kennzeichnen. Da diese jedoch verschiedene Pflanzengattungen darstellt habe ich ein leichtes Einordnungsproblem. Nun zu meiner Frage, wenn ein Produkt meines Unternehmens bspw. Karotte auch nur Karotte ist und nichts zugeführt wird, ist dann ein Produkt gleichsam der Inhaltsstoff, will sagen muss dann im Sinne der Allergendeklaration unter allergene Zutaten der Produktname zusätzlich gekennzeichnet werden???
: Mfg
: Jäger, Franz.