hallo frank,
denke ich richtig, wenn ich es so verstanden habe, dass die überwachung bei euch auch die durchführung der fälligen kalibrierungen bedeutet? wenn ja:
normalerweise ist es völlig ausreichend, wenn eine kalibrierung rückführbar ist. d.h., euer kalibrierdienst muss dkd-zertifizierte prüfmittel für die kalibrierungen in euerm haus verwenden. dann gilt dies als sog. kalibrierung mit werksnormale bzw. werksstandards. ob euer unternehmen diese werksnormale oder -standards selbst besitzt oder diese eigentum des beauftragten dienstleisters sind, ist gleichgültig.
natürlich ist es auch von euch zu definieren, welche genauigkeit die kalibrierung mit sich bringen soll. bei euch ist der zwischenschritt mit den werksnormalen gewählt, also wird mit referenzen kalibriert, die bereits eine größere abweichung besitzen (dürfen), als die prüfmittel eines dkd-kalibrierlabors. so machen wir das auch, unser dienstleister hat dkd-zertifizierte geräte. wir haben die bandbreiten der akzeptanz entsprechendd efiniert und sind bisher an allen audits sehr gut durchgekommen.
jedenfalls ist es zwingend erforderlich, den protokollen der kalibrierungen eurer messstellen kopien der dkd-zertifikate der verwendeten referenzgeräte beizulegen. somit wird die rückführbarkeit bis aufs nationale normal dokumentiert.
gruss alex
: Hallo.
: Wir haben immerwieder (und dann kurz vor dem Audit) diese Frage im Raume stehen:
: Was mache ich wenn ich meine Messmittel (z.B. 3D-Messmaschine) von einem nicht-akkreditierten Unternehmen (Leitz/Dr.Schneider) überwachen lassen?
: ICh finde es als zwinged erforderlich das diese UNternehmen die MAschinen warten und Kalibrieren - müsste ich dann um Nomr-konform zu sein noch einen akkreditiertes UNternehmen holen, welches mir die Anlagen dann Norm-konform kalibriert.
: Oder reicht es auch aus, wenn der nicht-akkreditierte eine entsprechende Rückführung auf das DKD-Kalibriernormal hat.
: Welche Erfahrungen habt Ihr schon gemacht? Würde mich wirklich interessieren.
: Danke!
: Gruß
: Frank