Hallo zusammen, im unternehmen zeichne ich alle betrieblichen abläufe (speziell verfahrensanweisungen und arbeitsanweisungen als prozessbeschreibungen) auf. Dies klappt auch ganz gut...nun will ich dem arbeitsschutz mehr aufmerksamkeit widmen und der verlang betriebsanweisungen für bestimmte anlagen und maschinen...nun, einige dieser anlagen und maschinen behandele ich explizit auch als prozessbeschreibunegn (verantwortlichkeiten, umgang etc.)...ist der verweis sowohl als auch möglich oder muss ich diese sachen doppelt führen?
Arbeitsschutz soll ins gesamte QMS integriert werden!
Danke im voraus, Volker