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TOPIC: Verlagerung der Qualitätskontrolle auf den Lieferanten

Verlagerung der Qualitätskontrolle auf den Lieferanten 18 years 7 months ago #16304

  • Denis_
  • Denis_'s Avatar
Hallo!
Im Rahmen einer Diplomarbeit möchte ich die Möglichkeiten und Voraussetzung überprüfen, die Qualitätskontrollen auf den Lieferanten bei einem mittelständischem Unternehmen zu verlagern.
- Welche Vorgehensweise bei der Verlagerung sollte gewählt werden?
- Gibt es Checklisten für das Vorgehen?
- Was muss beachtet werden?
- Wie kann man eine theoretische "0-Fehlerquote" mit dem Lieferanten erreichen?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Schöne Grüße
Denis



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Re: Verlagerung der Qualitätskontrolle auf den Lieferanten 18 years 7 months ago #16306

  • Michael_
  • Michael_'s Avatar

: Hallo!
: Im Rahmen einer Diplomarbeit möchte ich die Möglichkeiten und Voraussetzung überprüfen, die Qualitätskontrollen auf den Lieferanten bei einem mittelständischem Unternehmen zu verlagern.

: - Welche Vorgehensweise bei der Verlagerung sollte gewählt werden?
: - Gibt es Checklisten für das Vorgehen?
: - Was muss beachtet werden?
: - Wie kann man eine theoretische "0-Fehlerquote" mit dem Lieferanten erreichen?

: Bin für jede Hilfe dankbar!
: Schöne Grüße
: Denis
Hallo Dennis!
Du weißt das Firmen nach deutschen Recht zu einer WE Prüfung verpflichtet sind! Also würde mich mal der Sinn nach der Verlagerung interessieren? Wenn es nur um Kostenreduzierung und Verantwortungsverschiebung an den Lieferanten geht, wirst Du hier wohl kaum Unterstützung kriegen. Denn das ist einer der roten Punkte im Leben eine Qualitäters.
Gruß
Michael



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Re: Verlagerung der Qualitätskontrolle auf den Lieferanten 18 years 7 months ago #16313

  • Heinz_
  • Heinz_'s Avatar
Hallo Dennis,
nicht Qualitätskontrolle mit Wareneingangskontrolle verwechseln.
Die Qualitätskontrolle muss beim Lieferanten angesiedelt sein, welcher Kunde würde denn eine Qualitätskontrolle für den Lieferanten durchführen? Ausser er führt die extern durch, und lässt Sie sich teuer bezahlen. Dies ist im Regelfall aber eine nachgeschaltetet Qualitätskontrolle, weil die beim Lieferanten versagt hat und die Situation im Augenblick eskaliert.
Die Wareneingangskontrolle muss beim Kunden bleiben (HGB), kann also nicht verlagert werden.
mfg
Heinz





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