Hallo Dennis,
nicht Qualitätskontrolle mit Wareneingangskontrolle verwechseln.
Die Qualitätskontrolle muss beim Lieferanten angesiedelt sein, welcher Kunde würde denn eine Qualitätskontrolle für den Lieferanten durchführen? Ausser er führt die extern durch, und lässt Sie sich teuer bezahlen. Dies ist im Regelfall aber eine nachgeschaltetet Qualitätskontrolle, weil die beim Lieferanten versagt hat und die Situation im Augenblick eskaliert.
Die Wareneingangskontrolle muss beim Kunden bleiben (HGB), kann also nicht verlagert werden.
mfg
Heinz