Hi stm!
Die MSA ist grundsätzlich je Anwendungfall nur einmal durchzuführen.
Wenn ein System, also Personal, Prüfmittel, Verfahren und Infrastruktur analysiert wurden, dann gibt es keinen Grund für die Wiederholung, wenn sich am System nichts ändert.
Über die Freigabe musst du im Detail z. B: in der MSA (QS 9000 Serie) bzw. in der VDA 5 nachschlagen.
Beachte aber bitte, dass bei einer eingeschränkten Fähigkeit flankierende Maßnahmen festgelegt werden können, um das System trotzdem einsetzen zu können. Dies kann erforderlich werden, wenn der Stand der Technik ein besseres Prüfsystem nicht anbietet.
Als flankierende Maßnahmen können z. B: die Toleranzgrenzen so weit eingegrenzt werden, dass eine ausreichende Sicherheit für die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet wird. Selbsverständlich unter Ausnutzung aller prozesstechnischen Möglichkeiten.
Systemmanager
: Fragen: Wie oft müssen Messmittelfähigkeiten durchgeführt werden, gibt es eine Norm oder andere Vorgaben?
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: Und ab welchem Ergebnis also 10\%, 20\% oder 30\% müssen nach MSA Massnahmen definiert werden, oder ist das Firmenintern festlegbar?