Die Eichung der Prüfmittel sowie die Toleranzen (TU1 und TU") unterliegen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. In Ö ist das die Fertigpackungsverordnung (FPVO BGBl Nr. 316/1993, basierendn auf den EU-Richlinien 1975/106/EWG, 1975/107/EWG und 1976/211/EWG
Diese findest du sicher hier: h t t p ://europa.eu.int/eur-lex/de/
: Hallo liebe Wissenden!
: In einer Erläuterung zum International Food Standard fand ich zu Punkt 5.3 (Mengenkontrolle) den Hinweis "Abfüllen nach E-Norm". Kann mir jemand sagen was für eine Norm das ist und was sie bedeutet? Mich würde auch interessieren, wo man das im Netz nachlesen kann.
: Vilen Dank, DaY