Nein, ist es nicht. Waagen die der Stückzahlermittlung von Schüttgut o.ä. dienen müssen amtlich geeicht sein.
Selbst wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben wäre, würde es kein Kunde akzeptieren eine Rechnung zu zahlen, bei der die Stückzahl mit ungeeichtem Messmittel ermittelt ist.
: Hallo,
: wir liefern Stanzteile die nach Stückzahl abgerechnet werden. Die Stückzahlen werden mittels Zählwaage ermittelt.
: Unser Fachhändler behauptet, daß solche Waagen nicht
: geeicht werden müssen. Ist das richtig.