das beschriebene dokument ist sicherlich ein formblatt. dieses sollte dann bestandteil einer verfahrensanweisung (z.B. SOP, Arbeitsanweisung...hier: z.B. Beschreibung der Schulungsbewertung) sein und mit dieser genehmigt und somit wie in vorliegender form zur Verwendung freigegeben werden.
Das in einfacher Ausführung vorhandene Originaldokument sollte in der QS bzw. Dokumentationsstelle archiviert bleiben, zur Benutzung (z.B. Ablage im QM-Handbuch der Abteilung) dient eine freigegebene Arbeitskopie, aus der man weitere Kopien der leeren Formblätter zur Verwendung zieht. Die Definition dieser Vorgehensweise (Benutzung, Freigabe und Archivierung von Anweisungen und Formblätter) sollte wiederum selbst in einer übergeordneten Anweisung dargestellt werden.
(so Standard in der Pharmaindustrie)
Die Formblätter sollten nur nach bedarf - nicht auf Halde - kopiert werden, da bei Versionsänderung darauf zu achten ist, dass alle Vorversionen vollständig eingezogen werden.
Gruss Alex
: Hallo zusammen...
: muss die Freigabe eines Dokumentes (z.B. Dokument für Schulungsbewertungen durch den MA) auf jedem einzelnen Dokument erfolgen oder reicht die einmalige Freigabe des Dokumentes im QMH?